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Angenommen, ein Hersteller von Getrieben sucht einen Vertriebsmitarbeiter für die Betreuung des Kunden Porsche. Darf es dann in einer eigenen Stellenanzeige mit dem Titel "Vertriebsmitarbeiter für Porsche (m/w)" den Namen Porsche verwenden oder MÜSSTE hierfür die Freigabe von Porsche erfolgen?Antwort geschrieben am 20.10.2011 20:07:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
In einem solchen Fall darf der Name bzw. das Wort „Porsche" auch verwendet werden.
Man macht ja damit keine Werbung oder bezieht den Begriff auf sich, sondern beschreibt nur notwendigerweise eine Stelle.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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