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Frage geschrieben am 12.09.2011 12:50:03

Fremde Beiträge übernehmen auf der eigenen (gewerblichen) Homepage

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 48,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 644
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo,


ich bin gerade dabei, eine gewerbliche Homepage zu erstellen und ,öchte dort in Blog´s oder ähnlichem gern andere interessante Beiträge mit nutzen

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z.B. Zeitungsartikel (Finanztest, Focus etc.) oder Zitate anderer Seiten, Blogs etc
-

Generell ist es ja quatsch, das Rad ständig neu zu erfinden.

1.: Darf ich dass?
2.: Was muss ich beachten?
3.: Gibt es Einschränkungen (nur xx% des Beitrages darf von anderen Seiten sein oder weiß der Teufel was es da noch für Regelungen geben kann ^^)

Hm, wenn Ihnen noch ein wichtiger Hinweis einfällt: immer her damit! ;)

DANKE!


Antwort geschrieben am 12.09.2011 14:38:07
Rechtsanwalt Florian Weiss
Randersackerer Str. 66, 97072 Würzburg, Tel: 09336 / 9799377, Fax: 09336/ 9799861
Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 39
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Sehr geehrter Fragensteller,

anhand des geschilderten Sachverhalts und Ihres Einsatzes kann ich Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Generell ist es nicht unzulässig, eine eigene Homepage mit Inhalten fremder Autoren zu füllen – dies kann die Qualität und Relevanz der Seite ungemein steigern.

Beachten Sie jedoch, dass fremde Texte hinsichtlich ihrer Nutzung und Verbreitung dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Der Autor der Texte muss daher der Verwendung seines Werks grds. auch immer zustimmen – Ausnahmen hierzu existieren in engen Grenzen, etwa bei der Verwendung eines Zitats im Rahmen eines anderweitigen Gesamtkonzepts.

Da Sie Ihre Homepage gewerblich nutzen wollen, und sich insofern (fremder) Werke bedienen wollen, wird deren Zustimmung wohl auch nicht kostenfrei zu erwarten sein.

Neben dem Urheberrechtsschutz (Verhältnis zwischen Ihnen und dem Autor) ist hier aber u.U. auch das Wettbewerbsrecht einschlägig (Verhältnis zwischen Ihnen und etwaigen Konkurrenten).

Sie könnten riskieren, dass andere Gewerbetreibende Ihnen vorwerfen, sich wettbewerbswidrig verhalten zu haben, indem Sie Ihre Homepage unter Umgehung rechtlicher Schranken (Urheberrecht) attraktiver gestaltet haben und dadurch einen Wettbewerbsvorteil ggü. deren eigener Webpräsenz erlangt haben. Ein derartiger Konkurrent könnte dann im Wege einer Abmahnung von Ihnen Unterlassung verlangen.

Zusammenfassend ist Ihnen daher zu raten, fremde Texte nicht einfach und ohne Erlaubnis zu übertragen. Inwiefern Sie ggf. von der erforderlichen Einwilligung einen Ausnahmetatbestand erfüllen kann aus der Distanz nicht pauschal beantwortet werden – dies erfordert eine konkrete Prüfung der Texte im Kontext zu Ihrer Website und deren Inhalte – insbesondere ein %-Anteil kann hier keinesfalls pauschal angelegt werden. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.

Tipp: Sie sollten evtl. über die Möglichkeit einer Verlinkung zu externen Homepages mit fremden Texten nachdenken. Dann würden Sie nicht fremde Texte benutzen, sondern lediglich auf diese verweisen. Aber auch eine derartige Verlinkung sollten Sie sich von dem jeweiligen Websitebetreiber genehmigen lassen (oftmals ist dies bereits in Hinweisen in AGB oder dem Impressum der betroffenen Homepage geregelt und gestattet – verifizieren Sie das aber auf jeden Fall).


Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Weiss
Rechtsanwalt
_________
Allgemeiner Hinweis:

Für die Vergütung einer außergerichtlichen Tätigkeit verlangt § 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dass der vom Auftraggeber an den Anwalt zu zahlende Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwaltes stehen muss. Als Richtwert kann insoweit für eine Erstberatung der Betrag von € 250,00 netto herangezogen werden ( § 34 Abs. 1, S. 3, 3. Hbs. RVG).

Vielen Dank!

Rechtsanwalt Florian Weiss
St.-Benedikt-Str. 4a
97072 Würzburg
Tel. 0931/ 47085337
www.rechtsanwalt-weiss.info
post@rechtsanwalt-weiss.info


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