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Frage geschrieben am 29.03.2011 16:24:07

Freiwilliger Wechsel von PKV in GKV möglich?

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1812
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Guten Tag,

gegeben sei folgendes Szenario:

- 30 jähriger Arbeitnehmer X, bisher GKV-pflichtversichert, überschreitet Einkommensgrenze und wird somit freiwillig GKV-versichert
- X wechselt in eine PKV, muss jedoch auf Grund einer noch nicht lange genug zurückliegenden Erkrankung einen Risikozuschlag akzeptieren
- X bekommt in Aussicht gestellt, nach 2-3 Jahren das Riskio erneut prüfen lassen und bei Nichtvorliegen von neuen Erkrankungen in einen Tarif ohne Risikozuschlag wechseln zu können. Erst in einem solchen Tarif würde sich die PKV für X langfristig lohnen.

Nun angenommen X erleidet in diesen 3 Jahren eine neue Erkrankung oder es liegt am Ende ein sonstiger Grund vor, warum ein Wechsel in den günstigeren, risikozuschlagsfreien Tarif nicht möglich sein sollte: Kann X freiwillig in die GKV zurückwechseln?

Es ist klar, dass X dies muss, wenn er die Einkommensgrenze wieder unterschreitet, arbeitslos wird, etc. Ebenfalls ist klar, dass ein Wechsel über Lebensjahr 55 nicht möglich ist. Beides sei in diesem Fall außen vorgelassen. Es geht nur darum, ob und wie ein freiwilliger Wechsel nach spätestens 3 Jahren zurück in die GKV möglich ist, unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten, also auch des Rechtsweges, sofern erfolgversprechend.

Besten Dank im Voraus,



Antwort geschrieben am 29.03.2011 16:47:23
Sehr geehrter Ratsuchender,
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und des mitgeteilten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Wie Sie bereits selbst richtig erkannt haben ist ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV nur dann möglich, wenn Sie wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze fallen oder arbeitslos werden.

Grundvoraussetzung ist also, dass Sie wieder versicherungspflichtig gem. § 5 SGB V werden.

Daraus ergeben sich folgende Kostellationen:


Arbeitnehmer

- Das Jahresbruttogehalt des Arbeitnehmers unterschreitet die Versicherungspflichtgrenze


Selbstständige

- Aufgabe der Selbstständigkeit und Beginn eines Arbeitnehmerverhältnisses, bei dem
das Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt
- Bei Aufgabe der Selbstständigkeit, verbunden mit keinem eigenem Einkommen, ist der Wechsel in die Familienversicherung des Ehegatten möglich


Personen über 55 Jahre

- Rückkehr in die GKV nur in Ausnahmefällen möglich
- Rückkehr über die Familienversicherung des Partners möglich, wenn keine Einkünfte
oder Einkünfte von weniger als 365€ pro Monat erzielt werden


Ansonsten gibt es derzeit leider keine Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln.

Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel zurück im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.03.2011 10:46:48

Danke für Ihre Antwort, die ich im Grunde so ähnlich erwartet habe.

Was mich noch interessieren würde: Macht es aus Ihrer Sicht - ganz objektiv betrachtet - Sinn, in dieser Frage weitere, intensivere Beratung in Anspruch zu nehmen, sprich: ließe sich überhaupt irgendeine Lösung für den geschilderten Sachverhalt "konstruieren"?

Wenn ich das richtig verstanden habe, käme im vorliegenden Fall ja nur in Frage, ein geringeres Bruttogehalt anzustreben, um die Versicherungspflichtgrenze zu unterschreiten, d.h. eine wie auch immer geartete Lösung würde letztlich genau darauf hinauslaufen. Weitere Möglichkeiten existieren im Grunde nicht, sodass auch die Erfolgsaussichten einer weitergehenden anwaltlichen Beratung/Unterstützung, eine zufriedenstellende Lösung zu finden, als gering einzustufen sind, richtig?

Besten Dank noch mal,


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.03.2011 11:33:50

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich möchte Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Grds. sehe ich die Möglichkeiten für eine für Sie zufriedenstellende Lösung als gering an.

Es gibt zwar keine "passende" höchtsrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts, doch haben andere Gerichte gerade aktuell die Rückkehr in die GKV verneint.

So hat z.B. das Landessozialgericht NRW (Az.: L 16 KR 329/10 B ER) mit Beschluss vom 23.08.2010 entschieden, dass ein privat krankenversicherter Selbstständiger, der nach Aufgabe seiner Tätigkeit ALG II (Hartz IV) bezieht, keine Möglichkeit hat Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu werden.

Auch das Sozialgericht Trier (Az.: S 5 KR 119/10) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass privatversicherte Studenten nicht in die Gesetzliche Krankenkasse zurück wechseln dürfen (Urteil v. 16.02.2011).

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Freiwilliger Wechsel von PKV in GKV möglich? | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2011-03-30
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