Freiwilliger Unterhalt durch Eltern im Studium: ab wann Schenkung?
26.01.2011 08:21 |
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Hallo,
ich befinde mich im Zweitstudium (vorheriges abgebrochen), vorher hatte ich schon eine Ausbildung absolviert.
Alter jenseits der 30.
Ich bekomme seit Jahren von meinen wohlhabenden Eltern komplette Unterstützung für meine Lebensführung. Ich gehe dabei keiner Arbeit nach.
Bei Bedarf bekomme ich von meinen Eltern sehr großzügige Beträge zum Decken meiner Kosten und Hobbys überwiesen. Meine Ausgaben liegen dabei deutlich über denen eines "normalen" Studenten (teures Hobby, große Wohnung).
Die Beträge könnten sich evtl. in 10 Jahren jenseits des Freibetrages bewegen (lässt sich nur schätzen).
Handelt es sich dabei, trotz der Höhe, noch um Unterhaltszahlungen, die dem Lebensstandard entsprechen, oder sind die Zahlungen bereits als Schenkung zu betrachten?
Danke für ihre Antwort.
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