Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 95 weitere Antworten zum Thema Freistellung.
Hallo,
Ich befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis.
Ich habe mich entschlossen eine Weiterbildung als Industriemeister zu machen.
Ich habe mit meinem Arbeitgeber geredet und der hatt nichts dagegen.
Die fortbildungsdauer beträgt 4 Monate Vollzeit.
Ich werde mich in dieser Zeit unentgeltlich freistellen lasse.
Mein Arbeitgeber verlangt von mir jetzt ein Schreiben wo ich dies vordere.
Wie soll ich so ein Schreiben aufsetzten ?
Antwort geschrieben am 28.01.2011 19:28:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Bröker
Westerfeldstr. 50 B, 33611 Bielefeld, Tel: 0521 / 8 57 47, Fax: 0521 / 933 05 26
Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 9
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Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des Einsatzes und des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:
Sie möchten eine Freistellung mit Ihrem Arbeitgeber vereibaren. Das bedeutet, dass Sie für einen Zeitraum von 4 Monaten von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt werden.
Sofern Ihr Arbeitgeber wünscht, diese Bitte schriftlich zu formulieren, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
1)
Es sollte der genaue Zeitraum der Freistellung angegeben werden.
2)
Angegeben werden sollte, ob die Freistellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen soll.
3)
Geregelt werden sollte, ob die Freistellung widerruflich oder aber unwiderruflich erfolgen soll. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer widerruflichen Freistellung, der Arbeitgeber die Aufnahme der Arbeitstätigkeit verlangen kann.
4)
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass auch bei unwiderruflichen Freistellungen weiterhin eine Sozialversicherungspflicht besteht.
5)
Weiterhin sollten Sie vereinbaren, ob eine Anrechnung auf Ihren Urlaub vorgenommen werden soll, oder aber ob es sich um eine eigenständige Freistellung handeln soll.
Grundsätzlich gilt auch hier, je genauer Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen, desto weniger "Spielraum" besteht später für Auslegungen.
Die oben genannten Punkte gehören m.E. in das von Ihnen geforderte Schreiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Schreiben im Rahmen dieses Forums nicht geleistet werden kann, sondern lediglich ein erster Überblick über die Rechtslage gegeben werden kann.
Solten Sie einen Rechtsanwalt mit der Erstellung dieses Schreibens beauftragen wollen, benutzen Sie bitte die Direktanfrage, wobei ich Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung stehe.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick verschafft zu haben. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine kostenlose Nachfrage zur Verfügung.
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