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Freischaltung Handyvertrag


| 02.11.2009 20:53 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,

meiner neuer Mobilfunkanbieter hat meine Mobilfunkkarte nicht zum vertraglich vereinbarten Termin freigeschaltet, sondern erst einige Tage danach, so daß mir mein Mobiltelefon in dieser Zeit nicht zur Verfügung stand.

Welche Rechte stehen mir da als Kunde zu, da der Mobilfunkanbieter nicht rechtzeitig mit der Erfüllung des Vertrages begonnen hat. Darf ich z.B. die Grundgebühr mindern?

Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Antworten zum Thema:
Handyvertrag
02.11.2009 | 21:49

Antwort

von

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner
15 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

auf der Grundlage Ihrer Angaben möchte Ihre Frage wie folgt beantworten:

Der Vertrag, bei einem Mobilfunkvertrag handelt es sich nach § 611 BGB um einen Dienstvertrag, unterliegt wechselseitigen Pflichten, auf der einen Seite die Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit der Handykarte (Leistung der versprochenen Dienste) und andererseits der Bezahlung einer monatlichen Grundgebühr (Gewährung der vereinbarten Vergütung).

Die beiden gegenseitigen Leistungspflichten befinden sich in einem Abhängigkeitsverhältnis. Bei der Grundgebühr handelt es sich um eine Gebühr, die nur zu leisten ist, soweit die Nutzungsmöglichkeit besteht.
Da die Nutzung der Handykarte erst einige Tage später als vereinbart möglich gewesen ist, kann die Zahlung der Gebühr bis zum Tag der Freischaltung verweigert werden.

Zumeist wird die monatliche Grundgebühr daher erst ab dem Tag der Freischaltung erhoben. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehle ich Ihnen eine Mitteilung an den Mobilfunkanbieter zu senden und über die verspätete Freischaltung zu informieren, so dass die Vertragslaufzeit entsprechend angepasst und der Nachteil ausgeglichen wird.

Selbstverständlich kann auch ein anteilsmäßiger Abzug erfolgen, dies sollte der Klarstellung ebenfalls angekündigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner
Jacobstraße 8 - 10
04105 Leipzig
T +49 (0) 341 4925 00-01 Fax -09
Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de
E-Mail anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de

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Bewertung des Fragestellers 2009-11-03 | 18:04


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