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Frage geschrieben am 30.03.2011 01:45:32

Freiberufler KFZ: Mietleasing, Kaufleasing, Finanzierung oder Direktkauf?

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2043
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Freiberufler.
Welche Variante lohnt sich für einen Freiberufler am meisten? Die Privatnutzung ist kleiner 50%.

Mir wurde der Wurm ins Ohr gelegt ich könne beim Mietleasing 100% der Kosten absetzen, also zahle ich dann effektiv Mietpreis minus Steuer*Mietpreis oder gar nichts wenn die jährliche steuerliche Belastung hoch genug ist?

Bei der Finanzierung würd mir der Wagen am Ende gehören und es entfällt die Instandsetzung, kann ich da auch 100% absetzen?

Abschreibung bei Direktkauf über 6 Jahre kenne ich.

Lohnt sich das Leasing evtl besonders wenn ich einen Leasingvertrag übernehme?

Eine knappe konkrete Antwort reicht.


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:

Beim Mietleasing können Sie die Monatasmiete steuerlich absetzen, wenn Sie den Wagen überwiegend beruflich einsetzen, wobei Sie sich über über die 1% - Regelung dann die Privatentnahme des Wagens gewinnbringend anrechnen müssen, so dass die Absetzung und Entnahme gerade noch die Waage hält. Beispiel: Für einen Wagen im Wert von 30.000 beträgt die Monatsmiete auf dem Markt so um 300 € netto, genauso hoch ist die 1% von 30.000 €.
Möglich wäre die Verwendung eines Fahrtenbuches Ob sich dann die Kosten verringern würden, ist natürlich eine Einzelfrage, und kann von hier aus nicht beantwortet werden. Die Vorsteuer können Sie verrechnen oder vom FA zurückverlangen.

Bei der Finanzierung würde mir der Wagen am Ende gehören und es entfällt die Instandsetzung, kann ich da auch 100% absetzen?

Wenn schon am Anfang des Leasingsverhältnisses feststeht, dass das Auto Ihnen am Ende gehören würde bzw. wenn Ihnen eine Kaufoption mit Nutzungsmöglichkeit eingeräumt wurde, so sind Sie von Anfang an wirtschaftlicher Eigentümer und können den Wagen über 6 Jahre abschreiben.

Es kommt natürlich immer darauf an, wie Ihre Finanzen aussehen.


Lohnt sich das Leasing evtl besonders wenn ich einen Leasingvertrag übernehme?

Ich gehe davon aus, dass Sie einen Vertrag von einem Dritten übernehmen würden.


Wenn Sie einen Leasingvertrag übernehmen, dann treten Sie in die Rechte des Dritten ein. Alleine daraus, dass Sie den Vertrag übernommen haben, ergeben Sie keine besonderen Rechte für Sie. Es kommt vielmehr darauf an, wie der ursprüngliche Vertag ausgestaltet ist.

Mit freundlichen Grüßen

www.edinkoca.com
info@edinkoca.com
Taunusstraße 43
60329 Frankfurt am Main

Phone: 0049/(0)69 84 77 13 76

Fax: 0049/(0)69 84 77 13 77
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 30.03.2011 10:52:54

Ich bin von einem fabrikneuen Wagen ausgegangen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.03.2011 22:45:19

Also für mich käme wohl nur das Mietleasing in Frage, weil ich mir nicht sicher bin wielange ich noch in meinem Job arbeiten werde.

Ich verstehe ihre Ausführungen nicht so ganz...

Momentan verdiene ich ca. 100k€ Brutto im Jahr, wenn ich jetzt einen Wagen zu einer Rate von 400€ Mietlease und die Eigennutzung bei 20% liegt, wieviel zahle ich dann konkret monatlich von meinem Nettoverdienst?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.03.2011 23:11:11

Ich verstehe auch Ihr Kommentar nicht ganz, dass für Sie nur das Mietleasing in Frage kommt, weil es schon heute früh anderes aussah, und Sie auch nach einem Finanzierung oder Kauf und so weiter fragten.

Momentan verdiene ich ca. 100k€ Brutto im Jahr, wenn ich jetzt einen Wagen zu einer Rate von 400€ Mietlease und die Eigennutzung bei 20% liegt, wieviel zahle ich dann konkret monatlich von meinem Nettoverdienst?

Die Privatnutzung wird durch die 1%-Regelung abgegolten. Diese ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geregelt: Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.


Hier kommt es nicht auf eine monatliche Mietrate, sondern auf den Bruttolistenpreis des KFZs. Danach müssen Sie bei dem Hersteller nachfragen oder er steht im Vertrag geschrieben. Ihr Verdienst ist unerheblich.

Bei der Anwendung eines Fahrtenbuches gilt Satz 3 der Vorschrift, der lautet:

Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Was Sie im Jahr verdienen, ist unerheblich. Sie müssen alles durch ein Fahrtenbuch nachweisen. Dann kommt nicht die 1%Regelung nicht zur Geltung, sondern wäre das tatsächliche Verhältnis zwischen privaten und betrieblich veranlassten Fahrten maßgeblich(80% zu 20%). Dann hätte man eventuell die Frage gestellt, ob Sie auch die Vorsteuer entsprechend oder gänzlich abziehen dürfen. Eine vollständige Auskunft kann nicht im Rahmen der Erstberatung gemacht werden. Sie haben auch die Ziffern erst jetzt nachgeschoben, so dass ich mich nicht verpflichtet sehe, die Frage weiter zu beantworten. Ich kann Ihnen aber exakt berechnen, wie die steuerliche Belastung bei einem konkreten Fahrzeug bei der Abrechnung sowohl mit der 1%- Regelung wie mit der Fahrtbuchregelung ausfallen würde, wenn Sie mich per Direktanfrage kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Freiberufler KFZ: Mietleasing, Kaufleasing, Finanzierung oder Direktkauf? | Gesamtbewertung: 1.8/5 | Datum: 2011-03-31
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Ich hätte gerne eine konkrete Beispielrechnung gehabt, auch ohne dass ich konkrete Zahlen hätte liefern müssen, aber nichtmal dann wurde mir eine kurze konkrete Rechnung dargestellt sondern nur das Steuerrecht vor die Nase gehalten.

Stellungnahme vom Anwalt:
Sie sollen Ihre Ausgangsfrage anscheuen und werden Sie feststellen, dass Sie nach etwas anderem gefragt haben, als Sie jetzt behaupten. Ein konkretes Einkommen haben Sie zuerst nicht benannt. Und nur darauf kommt es an, und nicht darauf, was Sie später nachschieben.


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