ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen. Eine kurze Antwort, Bestätigung bzw. eine Korrektur genügt. Ausführlicher bitte ich um eine Antwort auf Frage 4.
1. Meint oligopolistische Marktbeherrschung auch die kollektive Marktbeherrschung aufgrund Kartellvereinbarung bzw. struktureller Verflechtung oder nur aufgrund von oligopolistischer Interdependenz?
2. Was meint der Begriff marktstrukturelle Verbindung?
3. Sind Koordinierungen aufgrund struktureller Verflechtungen stillschweigend, also mehr oder weniger automatisch aufgrund jeweiligem Interesse am gegenseitigen Erfolg?
4. Warum wird im Fall der Begründung oder Verstärkung einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung durch Fusion - soweit ersichtlich - als Ursache nur die oligopolistische Interdependenz erörtert?
Ist die Begründung nicht auch möglich, wenn z. B. vor dem Zusammenschluss schon eine strukturelle Verbindung zwischen
Unternehmen A und B bzw. eine Kartellvereinbarung bestand und mit Zusammenschluss (nur noch) Wettbewerber C vom Markt verschwindet, der noch Außenwettbewerb im Verhältnis zur Einheit A, B aufrecht erhalten hat? Also vor der Fusion schon kein Innenwettbewerb zwischen A und B bestand und durch den Zusammenschluss nur noch der Außenwettbewerb ausgeschalten wird?
5. Sind die Airtours Kriterien nur für die Feststellung kollektiver Marktbeherrschung (ausschließlich?) aufgrund oligopolistischer Interdependenz relevant?
6. Meint der Begriff koordinierte Effekte die Wirkungen von koordinierten Verhalten? Spricht man auch von koordinierten Effekten bei Wirkungen von Kartellvereinbarungen oder meint dies nur die Effekte aufgrund oligopolistischer Interdependenz?
Vielen Dank!
