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Frage geschrieben am 28.03.2011 20:09:26

Fragen zum Kilometerleasing

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 680
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Fragen.
Hallo,

ich bin privat person und beabsichtige einen Neuwagen über Kilometerleasing zu erwerben.
Da ich nicht in der Lage bin ca 80 Seiten Leasingvertrag zu verstehen, hier einige Fragen.
Ich beabsichtige nach Abblauf der 36 Monate Miete den Wagen zu kaufen, wie soll ich das vertraglich festlegen ?
Laut Händler sind es laut Leasinggesellschafft nach Ablauf der 36 Monate ca 12000 Euro Restwert die ich für den Wagen dann ablösen soll,das wäre mir sehr recht,der Wagen ist da bestimmt mehr wert,jedoch soll das nicht im Leasingvertrag stehen dürfen, stimmt das ?
Kommt da dann noch Mehrwertsteuer dazu oder ist die inclusive ?
Der Händler meint zwar, es ist alles ganz easy, doch ich will mich rechtlich absichern und nicht hinterher der Dumme sein.
Besten Dank im voraus.


Antwort geschrieben am 28.03.2011 21:30:38
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

Zunächst sollten Sie als Privatmann - so wie Sie es auch vorhaben - nur Kilometerleasing abschliessen. Damit erübrigt sich ein eventueller Streit mit dem Händler über den Zustand des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit und eine damit verbundene eventuelle Nachzahlungspflicht.

Sie haben als Leasingnehmer keinen Anspruch auf Kauf des Leasinggegenstandes wenn dies nicht vertraglich so vereinbart worden ist. Sie sollten also dringend das Recht zum Kauf des Fahrzeuges in den Vertrag aufnehmen lassen. Es ist ferner zu empfehlen nicht einen vorher festgelegten Restwert in den Vertrag aufzunehmen, sonden auf den Marktwert abzustellen. Die Wertentwicklung im Automobilmarkt ist schwer vorherzusagen und wird durch viele Faktoren bestimmt. Sie sollten daher nicht in Verlegenheit geraten für das Fahrzeug einen beispielsweise viel höheren Preis zu zahlen als es der Markt hergibt, nur weil Sie dies einige Jahre zuvor als den Restwert angesehen haben.

Die Frage ist letztlich wieviel Spielraum Ihr Händler bei der Gestaltung des Leasingsvertrages hat. Oftmals sind Leasingverträge durch die Autobanken etc. formularmäßig vorgegeben, so dass individuelle Wünsche oft nicht berücksichtigt werden können.

Die Angaben in Ihrem Leasingvertrag müssen inklusive Mehrwertsteuer sein, da es sich nicht um gewerbliches Leasing handelt, wo Sie ja die gezahlte Mehrwertsteuer als abziehbare Vorsteuer von der erhaltenen Mehrwertsteuer Ihrer Kunden abziehen können.

Wichtig ist noch, dass Sie die vereinbarten Kilometer nicht überschreiten dürfen. Die Verträge enthalten oft große Aufschläge für Mehrkilometer.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.03.2011 22:27:16

Danke erstmal für die überaus schnelle und kompetente Antwort,doch weiss ich nicht wie ich mir das Recht den Wagen nach Vertragsende kaufen zu können sichern kann falls der Händler einen vorgefertigten Vertrag hat,


mit freundlichen Grüssen

sanocco
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.03.2011 12:54:02

Sie sollten auf eine Zusatzvereinbarung drängen. Möglicherweise gibt der Vertrag auch ein Freifeld für besondere Vereinabrungen her. Dieses könnte dann genutzt werden.

So einfach geht das!
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