Fragen zum Abstammungsrecht
14.04.2005 18:50 |
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Familienrecht
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Hallo,
ich lebe seit zwei Jahren getrennt von meinem Ehemann und habe bereits einen neuen Lebensgefährten, von dem ich nun ein Kind erwarte.
Nach deutschem Abstammungsrecht gilt derjenige als Vater, mit dem ich zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war.
Soweit ich weiß wird mein derzeitiger Lebensgefährte und leiblicher Vater meines Kindes auch als Vater anerkannt, wenn mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennt und mein Noch-Ehemann und ich dieser Anerkennung zustimmen.
An sich wäre das kein Problem, jedoch weiß ich nicht wo sich mein Mann befindet. Ich denke er befindet sich bereits in seinem Heimatland China und ich habe keine Möglichkeit ihn ausfindig zu machen.
Wie kann ich in diesem Fall vorgehen?
Die Geburt ist voraussichtlich in sechs Wochen und meinem Lebensgefährten und mir liegt sehr viel daran, dass mein Partner gesetzlich auch als Vater anerkannt wird, da wir gerne dem Kind seinen Namen geben wollen. Wie kann ich in diesem Fall vorgehen? Kann mir das Jugendamt hierbei weiterhelfen oder ist die Zustimmung meines Noch-Ehemannes zwingend erforderlich?
Trifft nicht Ihr Problem?
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