Fragen zu Scheidung bzgl. Vermögensteilung und Unterhalt
08.06.2012 17:18 |
Preis: 99,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 99,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Anja Holzapfel
| in unter 2 Stunden
Ich habe folgende Fragen bzgl . einer anstehenden Scheidung
Grunddaten:
- Verheiratet seit 2002
- 1 Kind 6 Jahre
- Gütergemeinschaft, kein Ehevertrag
- Selbstständig
- Ehefrau Geringverdiener
Ich folgende Punkte die ich geklärt haben möchte:
1.Höhe des Unterhalts für meine zukünftige Exfrau
2.Kinderunterhalt
3.Vermögensaufteilung
4.Sorgerecht
1. Höhe des Unterhalts für meine zukünftige Exfrau und für mein Kind
Meine Frau hat in der Zeit von 2002 bis 2006 als Geringverdienerin gearbeitet. Nach der Geburt hatte Sie 3 Jahre Erziehungsurlaub und war von 2009 bis jetzt (nach wie vor) in meiner 2008 gegründeten GmbH als geringfügig beschäftigt (ca. 380,- € ) netto.
Sie vereinnahmt das Kindergeld für unser gemeinsames Kind.
Ich selbst arbeite als alleiniger Geschäftsführer meiner GmbH und beziehe ein Gehalt von 2200,- €. Davon gehen dann noch die PKV, Lohnsteuer und weitere private
Vorsorgeversicherungen ab. Die GmbH hat bis dato keine nennenswerten Gewinne gemacht, da
es sich auch um eine Neugründung handelt. (ca. 1000,- € Gewinn 2009 und 2010). Eine
Gewinnausschüttung hat nicht stattgefunden.
Wie hoch würde sich hier der Unterhalt für meine Frau und mein Kind belaufen?
2. Vermögensaufteilung:
Wir haben 2002 geheiratet. Für uns gilt der gesetzliche Stand der Gütergemeinschaft.
Ich hatte noch vor meiner Heirat ca. 20.000 € an Eigenmittel.
Noch vor meiner Hochzeit habe ich eine Immobilie auf meinen Namen gekauft.
Diese kostete wenn man alle Erstellungskosten miteinbezieht ca. 160.000,- € und wurde 2011 für einen Preis von 163.000,- € wieder verkauft. Die Immobilie war bei Kauf von mir angezahlt worden und wurde in 2 Teilzahlungen 2005 und 2009 auf einen Restdarlehen von 30.000,- € abbezahlt.
Die Tilgungen erfolgten durch das Einfließen einer Lebensversicherungablaufleistung meiner Mutter über 50.000 € die als Schenkung mir zukam und durch das Abzahlen eines fälligen Teil-
kredits der Immobilie über ca. 15.000 €. Die Mittel dafür hatte ich aufgrund einer Erbschaft durch das Ableben meines Vater im Jahr 2008. Summa summarum kam somit kein Gewinn heraus und die Abzahlungen des Kredites wurden durch Gelder aus einer Schenkung und aus der Erbschaft bestritten. Ich gehe deswegen davon aus, dass ich aufgrund dieser Immobilie keine Zahlung an meine Frau leisten muss. Liege ich hier richtig?
Ich habe meinen Vater 2008 verloren und dadurch geerbt. Aus dieser Erbschaft hatte ich 2008 die Gründungskosten meiner GmbH bezahlt.
Die GmbH macht derzeit keine nennenswerten Gewinne, würde im Veräußerungsfalle
aber denkbare 20.000 – 30.000 € an Verkaufspreis erzielen. Dieser Erlös ist aber natürlich
mit dem Wert des Inventars zu begründen und nicht mit dem immateriellen Wert der GmbH
(Kundenstamm , Marktstellung etc.) da die Firma noch zu jung ist.
Auch hier gehe ich davon aus, dass ich keine Zahlung an meine Frau leisten muss bzw. Sie keine
Rechte an der Firma hat. Liege ich damit richtig?
2008 hatte ich außerdem mit meiner Frau ein Haus gekauft. Dieses Haus wurde auf unser beider Namen gekauft und auch der Kreditvertrag lief auf uns beide.
Das von der Bank geforderte Eigenkapital über 150.000 € habe ich aus der Erbschaft
bestritten. Das Restdarlehen über 150.000 € wurde aber letztendlich 2011 wiederum
aus der Erbschaft von mir bezahlt und das Haus ist nunmehr belastungsfrei.
Wie verhält es sich mit dem Anteil meiner Frau der ja laut Grundbuch die Hälfte ist?
Macht es einen Ausschlag, dass die Zahlungen alle von mir persönlich getätigt worden
sind und diese auch einwandfrei mir zuzuordnen sind. Meine Frau hätte gar nicht die
Mittel gehabt um die Zahlungen zu tätigen. Hat meine Frau dann trotzdem den Anspruch
auf die Hälfte aus dem Erlös bei Verkauf des Hauses?
Aus der Erbschaft sind desweiteren noch einige Immobilien übrig die aufgrund eines
Erbschaftsvertrages zwischen den erben aber allesamt an mich veräußert bzw. überlassen
Wurden. Die Ausgleichszahlungen habe ich wiederum aus der Erbschaft bestritten.
Ich denke hier wird auch nichts zu teilen sein. Liege ich damit richtig?
Wie steht es mit den noch weiteren Barmitteln aus der Erbschaft? Auch diese müssten alle bei mir bleiben, also nicht geteilt werden.
4. Sorgerecht für unser gemeinsames Kind
Wie würde es nach einer Scheidung bzgl. des Sorgerechtes stehen?
Es gab nie Vorfälle häuslicher Gewalt oder sonstige Probleme. Haben wir nach einer
Scheidung beide gemeinsam das Sorgerecht und wenn meine Frau das alleinige Sorgerecht
erstreiten will, welche Chancen würden dann für Sie bestehen?
Ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen.
Vielen Dank.









