Fragen an Anwalt zu Familenrecht wegen meinem Sohn
| 07.11.2011 02:58 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin LL.M. Monica Rheinfels
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Ich bin Vater dreier Kinder. Mit zwei Kinder habe ich keinen Kontakt, bzw. es laufen seit Jahren schon gerichtliche Auseinandersetzungen. Nun wurde ich vor einigen Tagen durch Bestätigung eines eingeholten Sachverständigengutachten Vater eines Sohnes geboren im Juni dieses Jahres. Ich möchte natürlich nun nicht die selben Fehler machen wie bei meinen anderen beiden Kindern und habe hier diesbezüglich Fragen.
Ich möchte, dass diese nur von einem Rechtsanwalt für Familenrecht beantwortet werden. Jedoch nicht von RA Otto.
Das Kind ist unehelich.
1. Ich habe meinen Sohn nun das erste mal am Freitag einige Stunden gesehen, bei der Kindesmutter und war auch alleine mit Ihm spazieren. Ich habe die Mutter gebeten, eine Besuchsreglungsvereinabarung zu unterschreiben, mit dem Vorwand diese für das Amt zu benötigen wegen Fahrkostenerstattung was nicht verkehrt ist.
a)Wir haben uns mündlich darauf verstädnigt, dass ich meinen Sohn 1x mehrere Stunden sehen kann. Wenn die Kindesmutter eine solche Vereinbarung unterschreibt, und wir irgendwann doch mal vor Gericht landen, ist eine solche Vereinbarung vor Gericht für mich von Vorteil und kann sie verwendet werden für eine weitere Reglung wenn sie sich weigert, dass ich meinen Sohn sehen kann?
b) Unterschreibt sie keine Vereinbarung, und ich habe meinen Sohn trotzdem wöchentlich gesehen und kann dies auch belegen vor Gericht, habe ich daraufhin auch Anspruch?
2. Die Kindesmutter überlegt, mir das geteilte Sorgerecht zuzugesprechen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht möchte sie alleine.
a) In wie weit ist das geteilte Sorgerecht für mich vom Vorteil, wenn ich meinen Sohn regelmäßig sehe? Die Mutter hat die Hauptgewalt, alleine kann ich trotzdem nichts für meinen Sohn abschließen? Oder kann ich einen Bausparvertrag z.b. für meinen Sohn abschließen als Erziehungsberechtigter auch ohne die Unterschrift der Mutter?
Für was ist das geteilte Sorgerecht für mich gut? Was ist wichtiger? Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht?
Ich bitte um Antwort, und Nachsicht das ich nicht mehr zahlen kann, da ich nur ALG 2 beziehe.
Trifft nicht Ihr Problem?
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