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Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,
ab Oktober 2005 werde ich aus beruflichen Gründen für ca. zwei bis drei Jahre in China leben und dort auch meinen Wohnsitz haben. In Deutschland werde ich mich während dieser Zeit ca. 30 bis 50 Tage pro Jahr aufhalten.
Meine Fragen:
Muss ich auf mein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland Einkommensteuer entrichten, wenn ich zusätzlich zu meinem Wohnsitz in China einen Wohnsitz in Deutschland habe? Sind meine Einkünfte aus Kapitalerträgen (bei deutschen Banken) in Deutschland steuerpflichtig, wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland habe?
Welche Veränderungen bei der Besteuerung meiner Einkünfte ergeben sich, wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe?
Ich bin Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, ledig, keine Kinder.
Mein Gehalt wird von einer deutschen Firma auf ein Konto bei einer deutschen Bank überwiesen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.8.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.08.2005 13:31:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 750
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