Frage zur Kostentragung einer neuen Wasserleitung (WEG)
19.05.2012 13:08 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
Guten Tag !
In einer Teilungserklärung ist geregelt, daß Leitungen für Wasser und Kanalisation, von den Hauptsträngen an, einschließlich der Abschluss- und Zapfhähne von Wasserleitungen, zum Sondereigentum gehören.
Nun haben wir ein sehr seltsames Problem in Bezug auf die Wasserleitungen: Entnimmt der Bewohner der Wohnung A Wasser aus seiner Leitung, springt in der Wohnung B der Durchlauferhitzer an. Betroffen von diesem Problem sind nur die Wohnungen A und B, obwohl es insgesamt 7 Wohnungen gibt.
Nach Aussage des Installateurs müssen die Wasserleitungen der Wohnung A und B irgendwo im Haus miteinander verbunden sein. Da nunmehr nur eine Neuverlegung einer Wasserleitung in die Wohnung A in Frage kommt stellt sich die Frage, wer nun die Kosten für Untersuchung des Problems sowie für die Neuinstallation einer Wasserleitung tragen muss.
Der Sondereigentümer der Wohnung A (der zufällig auch Eigentümer der Wohnung B ist !) oder die Eigentümergemeinschaft insgesamt ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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