Jetzt hab ich natürlich auch Aufwendungen, wie Anschaffung von GesetzesKommentierungen und Büromaterial usw.
Wie hoch dürfen im Verhältnis zu den EInkünften die AUfwendungen sein, damit diese vom Finanzamt noch anerkannt werden ?
Antwort geschrieben am 11.11.2011 13:05:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19, 51371 Leverkusen, Tel: 0214 / 2061697, Fax: 0214 / 2061698
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:
Eine betragsmäßige Begrenzung gibt es nicht.
Sofern die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, sind diese in voller Höhe abzugsfähig, so dass die Einkünfte dadurch auch negativ werden könnten.
Nichtsdestotrotz würde ich an Ihrer Stelle aber ALLE Seminare angeben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
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