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Frage geschrieben am 11.11.2011 12:29:05

Frage zur EKST

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 553
Ich gebe bei meiner EKST-rklrung Nebeneinkünfte als freiberuflicher Dozent für Arbeitsrechtseminare an.Wie alle meine Kollegen aber nciht alle Seminare.
Jetzt hab ich natürlich auch Aufwendungen, wie Anschaffung von GesetzesKommentierungen und Büromaterial usw.
Wie hoch dürfen im Verhältnis zu den EInkünften die AUfwendungen sein, damit diese vom Finanzamt noch anerkannt werden ?


Antwort geschrieben am 11.11.2011 13:05:17
Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19, 51371 Leverkusen, Tel: 0214 / 2061697, Fax: 0214 / 2061698
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:

Eine betragsmäßige Begrenzung gibt es nicht.
Sofern die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, sind diese in voller Höhe abzugsfähig, so dass die Einkünfte dadurch auch negativ werden könnten.

Nichtsdestotrotz würde ich an Ihrer Stelle aber ALLE Seminare angeben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
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