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Frage geschrieben am 19.09.2011 13:04:13

Frage zum Wiederrufsrecht von einer Internetzeitschrift

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 732
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

als ausgebildeter Gebäudeenergieberater würde ich mich gerne selbstständig machen, eine Internetseite aufbauen, und dort eine Präsentation (ähnlich einer Zeitschrift) zum Kauf anbieten (ca. 63 Seiten). Es soll über das Energiesparen von Wohnhäusern gehen, im Bereich Wärme und Strom.
1. Wie ist das in Internet mit dem Wiederrufsrecht dieser Präsentation?
2. Könnte sich ein Kunde diese Präsentation, nach der Bezahlung herunterladen, lesen, und anschließend wieder zurückgeben, und sich dann den Kaufpreis erstatten lassen?
Bei Zeitschriften im Laden würde so etwas ja nicht gehen.
3. Wie ist das mit den Allgemeinen Geschäftbedingungen? Gibt es dort gesetzliche Vorschriften, oder ist man hier als Internetshop frei?


Antwort geschrieben am 19.09.2011 14:02:08
Rechtsanwältin Nele Trenner
Fehrbelliner Str. 50, 10119 Berlin, Tel: 030/81893843, Fax: 030/89648121
Vertragsrecht, allgemein, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 93
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

1. Wie ist das in Internet mit dem Wiederrufsrecht dieser Präsentation?
Könnte sich ein Kunde diese Präsentation, nach der Bezahlung herunterladen, lesen, und anschließend wieder zurückgeben, und sich dann den Kaufpreis erstatten lassen?

Regelmäßig wird bei digitalen Inhalten, wie also Online-Zeitschriften, angenommen, dass sie nicht für die Rücksendung geeignet sind und das Widerrufsrecht entsprechend nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist. Eine solche Ungeeignetheit zur Rücksendung wird nach der Gesetzesbegründung nämlich auch dann angenommen, wenn der Verbraucher sich innerhalb der Widerrufsfrist den gesamten wirtschaftlichen Wert der Publikation zuführen kann.

Ein Widerruf ist für Verbraucher danach nur bis zum Beginn des Downloads möglich. Wurde der Download begonnen, kann der Widerruf ausgeschlossen werden.

Ist Ihre Publikation eher als Dienstleistung anzusehen, erlischt das Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 3 BGB, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Ich gehe nach Ihrer Schilderung jedoch eher davon aus, dass es sich um einen Fall der Ungeeignetheit der Rücksendung handelt.


2. Wie ist das mit den Allgemeinen Geschäftbedingungen? Gibt es dort gesetzliche Vorschriften, oder ist man hier als Internetshop frei?

Grundsätzlich benötigen Sie keine AGB. Sofern keine AGB in den Vertrag einbezogen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Widerrufsbelehrung benötigen Sie jedoch zwingend, da der Verbraucher explizit auf dieses Recht hingewiesen werden muss. In dieser sollten Sie entsprechend darauf hinweisen, dass bei digitalen Medien nach Beginn des Downloads kein Widerrufsrecht besteht, da aufgrund der Beschaffenheit der Waren keine Rücksendung möglich ist.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Forum keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann und dass durch Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen die rechtliche Bewertung anders ausfallen kann.

Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.


Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche!

Mit freundlichen Grüßen

Nele Trenner
Rechtsanwältin

Fehrbelliner Str. 50, 10119 Berlin
Telefon: 030 / 81893843

kontakt@nele-trenner.de
www.nele-trenner.de

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