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Frage geschrieben am 11.04.2011 12:05:01

Frage zum Impressum

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 567
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 56 weitere Antworten zum Thema Impressum.
Hallo,

wie verhält es sich bei der Impressumpflicht beispielsweise einer .net oder .info Webseite welche ein reines Informationsportal ist, dessen Betreiber eine ausländische Gesellschaft ist, der Server jedoch in Deutschland gehostet wird und der Domainverwalter in Deutschland sitzt?

Die Seite ist auf deutsch.

Welche Daten müssen angegeben sein? Was muss beachtet werden, wo könnte es Gefahren geben?


Antwort geschrieben am 11.04.2011 12:21:15
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da sich die Internetseite an ein Adressaten in Deutschland wendet und nicht rein privaten Interessen dient, ist ein Impressum nach § 5 TMG erforderlich.

Die notwendigen Pflichtangaben lassen sich unmittelbar dieser Vorschrift entnehmen:


"1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3.soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber."


Anzugeben sind also vollständiger Name der Firma und eines Vertretungsberechtigten, Anschrift, Telefonnr., E-Mail-Adresse, ggf. Aufsichtsbehörde und Registereintragungen, USt-ID (falls vorhanden).


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206
24-Stunden-Notfall-FreeCall: 0800 365 7324

www.rechtsanwalt-schwartmann.de

Mietrecht - Familienrecht - Internetrecht - Verkehrsrecht
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.04.2011 13:21:43

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schwartmann,

herzlichen Dank für Ihre rasche Beantwortung. Das bedeutet, auch eine Telefonnummer, selbst wenn diese eine ausländische ist, muss immer angegeben werden?

Vielen Dank und beste Grüße!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.04.2011 13:48:53

Ja, auch eine ausländische Tel-Nr. muss angegeben werden!
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