wir haben ein Problem bei der Anmeldung unserer GbR. Das Tätigkeitsfeld wurde nicht anerkannt, da das Amt nicht weiß was damit gemeint sei.
Die Tätigkeit war wie folgt formuliert:
"Gewinnspieleintragungsservice, Vermarktung von Zeitschriftenabos und Handyverträgen, Call-Center"
Wir sind ein Gewinnspieleintragungsservice, d.h. wir tragen gegen einen monatlichen Festpreis unsere Kunden in eine bestimmte Anzahl von kostenlosen Gewinnspielen von Fremdanbietern ein (Geld gegen Zeitersparnis). Diesen Dienst vermarkten wir unter anderem über ein kleines Call-Center. In Zukunft wollen wir auch Produkte von anderen Anbietern über das Call-Center vermarkten.
Nun wissen wir nicht, wie wir unseren Tätigkeitsbereich formulieren sollen, dass die vom Amt zufrieden sind.
MfG
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 27.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 27.11.2008 16:41:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Malte Mörger, LL.M.
Sachsenring 43, 50677 Köln, Tel: 0221-233240, Fax: 0221-233241
Kaufrecht, Medienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
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aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung empfehle ich Ihnen, es zunächst mit folgender Beschreibung des Gewerbes zu versuchen:
"Maklerdienstleistungen mit Ausnahme der in § 34 c Abs. 1 GewO genannten Vertragstypen, insbesondere im Bereich von Zeitschriftenbezugs- und Telefonverträgen; Betreiben eines Callcenters; Erledigung von Aufträgen, insbesondere die Überwachung des Angebots von kostenlosen Gewinnmöglichkeiten (Preisausschreiben und Verlosungen) und die Anmeldung zu solchen Möglichkeiten".
Sollten sich weitere Verständnisschwierigkeiten beim Gewerbe-/Ordnungsamt ergeben empfehle ich Ihnen, einen persönlichen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren und eine passende Tätigkeitsbeschreibung gemeinsam zu entwickeln. Alternativ wird Ihnen hierbei auch die örtliche Industrie- und Handelskammer gerne behilflich sein.
Ich hoffe, dass Ihnen hiermit geholfen ist. Andernfalls benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
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