Frage zum Ermittlungsverfahren im Strafrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage:
Am 30. September 2010 ca morgens um 4 Uhr wurde ich bei einem Spaziergang von der Polizei angehalten. Mir wurde gesagt, dass der Verdacht besteht, dass ich mich einer Sachbeschädigung am Kraftfahrzeug strafbar gemacht habe und deswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Ich muss dazu sagen, dass ich betreffendes Auto unterwegs gesehen habe. Aber als ich dort in der Straße war, war die Scheibe des Autos bereits eingeschlagen. Ich selbst wollte nur einen kurzen Spaziergang machen und hatte weder ein Handy noch Ausweispapiere dabei, sodass ich auch nicht die Polizei rufen konnte. Als ich mich dann entschloss weiter zu laufen kam mir allerdings wenig später ein anderes Auto entgegen. Der Fahrer dieses Wagens hat das beschädigte Auto auch gesehen und dachte wahrscheinlich, dass ich es war und rief dann die Polizei.
Als die Beamten mich fragten, ob ich etwas dazu sagen möchte, sagte ich wie es war und zwar dass ich in dieser Straße war, aber selber die Scheibe nicht eingeschlagen habe, sie war schon eingeschlagen. Darauf wurde ich intensiv durchsucht, es wurden aber keine Verletzungen gefunden und auch keine Waffe, mit der ich es hätte getan haben können. Auch Glassplitter oder ähnliches wurde nicht gefunden. Darauf gab es noch einen Alkoholtest, aber da ich keinen Alkohol getrunken hatte, war auch dieser folgerichtig mit 0,0 Promille negativ. Abschließend fuhr man mich nach Hause um meine Personalien anhand meines dort befindlichen Personalausweises festzustellen. Danach ließen mich die Beamten auch in meiner Wohnung. Seither habe ich weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft etwas gehört.
Nun ist es so, dass ich vom 23. Dezember bis zum 2. Januar in den Weihnachtsurlaub zur Familie fahren möchte. Auf eine eventuelle Vorladung der Staatsanwaltschaft zur einer Vernehmung kann ich also nicht reagieren bzw erst ab dem 3. Januar. Ich möchte allerdings nicht gleich nach meiner Rückkehr mit einem Haftbefehl abgeholt werden, da ich mich keinesfalls vor irgendwas drücken möchte, ich habe nichts getan! Meine Frage ist also:
Halten Sie es nach einem Zeitraum von fast 3 Monaten für realistisch, dass da noch eine Vorladung zu Vernehmung der Staatsanwaltschaft erfolgen wird? Oder ist der Fall wahrscheinlich schon abgeschlossen? Dass man das nicht vorhersagen kann ohne Akteneinsicht ist mir klar, jedoch hätte ich gerne eine Einschätzung. Und muss ich zwingend eine Einstellungsverfügung erhalten? Man hat mich ja nur auf der Straße gefragt, ob ich etwas dazu sagen möchte nach der Belehrung, dass ich nichts sagen muss. Darauf habe ich geantwortet, dass ich nichts gemacht habe, aber in der Straße war. Ich war eben zur falschen Zeit am falschen Ort. Reicht das als Voraussetzung aus, um einen Einstellungsbescheid bekommen zu MÜSSEN? Vielen Dank!
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 48 weitere Antworten zum Thema:
Ermittlungsverfahren Strafrecht
Ermittlungsverfahren Strafrecht









