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Frage geschrieben am 06.12.2010 22:03:01

Frage zum Copyright bei Namen

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1204
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Copyright.
Sehr geehrte Damen und Herren
folgender Fall:
Ich bin seid einem gewissen Zeitraum in einer Internet Community wo ich auch Geld reinstecke usw. Da habe ich von Anfang an einen Nickname
der mir nun von einen Supervisor genommen wurde mit der Begründung, das eine Fantasy Artikel Firma eine Figur erfunden habe, die denn selben Namen trägt, und in deren Copyright steht:
Alle assoziierten Produkte, Zeichen, Logos, Orte, Namen, Kreaturen, Völker sind entweder ®, TM und/oder © im Vereinigten Königreich bzw. anderen Ländern der Welt. Alle Rechte vorbehalten.

Mir wurde dann vom Supervisor gesagt das ich den Namen also nur benutzen dürfte, wenn ich die Erlaubnis dieser Firma habe.
Ich habe etwas Recherchiert und heraus gefunden das der Name in Real existiert und ein ganz normaler Vorname ist aber in Europa nicht so Verbreitet
(habe leute gefunden die so heißen in den Gelben Seiten der USA und auch paar aus Zeitungsartikeln die in Deutschland so heißen)

Kann das also dann sein das eine Firma für Fantasy Produkte solche Rechte haben kann das ein Real existierender Vorname nur mit ihrer Erlaubnis genutzt werden kann?


Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich kann auch ein gebräuchlicher Vorname als Marke geschützt sein. Bestes Beispiel: Mercedes

Marken, die nur aus einem Vornamen bestehen, haben aber meist auch nur eine schwache Kennzeichnungskraft. Geschützt ist zudem nur das Anbieten bestimmter Waren und/oder Dienstleistungen, für die der Markenname eingetragen ist (sog. Klassen im Markenrecht).
Wenn klar ist, wofür die geschützte Marke steht, muss überprüft werden, ob die Verwendung als Nickname durch einen Community-Nutzer überhaupt unter den Schutzbereich der Marke fällt. Hierzu müsste in Ihrem Fall die Internet-Community einen Zusammenhang zu den unter dem Namen angebotenen Dienstleistungen/Waren haben, also sich z.B. hauptsächlich mit Fantasy-Artikeln beschäftigen. Ist das nicht der Fall, kann man die Verwendung auch nicht verbieten.

Danach ist zu klären, ob die geschützte Marke im "geschäftlichen Verkehr" verwendet wurde, wie es das Gesetz ausdrücklich verlangt. Längst nicht jede Verwendung eines Markennamens geschieht im geschäftlichen Verkehr. Community-Nutzer treten meistens rein privat auf und haben keine geschäftlichen Interessen. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (nicht zu Verwechseln mit gewerblichem Handeln, also dem Streben nach Gewinn) wird zwar recht
großzügig von der Rechtsprechung bejaht, setzt aber immer eine gewisse Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit im Tun voraus. Selbst bei regelmäßigen Diskussionsbeiträgen in Foren wird die Geschäftsmäßigkeit aber kaum zu bejahen sein.

Aus diesem Grund dürften auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche mangels Wettbewerbsverhältnis ausscheiden.

Entsprechend hat das LG Hamburg mit Urteil v. 15.11.2005 - Az.: 312 O 652/05 gegen einen Markeninhaber entschieden, der die Nutzung eines gleichlautenden Nicknames in einem Forum verbieten wollte.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.12.2010 00:54:21

Vielen Dank für ihre Antwort
Also ich habe selber durch die Internetcommunity keinerlei finazielle Interesse am Namen das ist rein Privat eine Freizeitbeschäffitigung (Onlinespiel)von mir.
Die Entwickler von dem ganzen verlangen aber eine Teilnahme Gebühr und die Internetcommunity ist auch im Fantasy Bereich angesiedelt.
Aber nachdem ich den Namen selber gewählt habe und ich keinerlei finanzielle Gewinne oder interessen daran habe dürfte ich ihn dann also dennoch nutzen?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.12.2010 07:19:55

Vielen Dank für Ihre Nachfrage!

Da die Verwendung nicht im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten gewerblichen Tätigkeit erfolgt, sehe ich hier keine Markenverletzung.

Es dürfte in Ihrem Fall zudem schon an einer markenmäßigen Benutzung des Namens fehlen, da Sie diesen nicht im Rahmen des Produktabsatzes zur Kennzeichnung von Waren/ Dienstleistungen nutzen.

Meines Erachtens bestehen daher keine markenrechtliche Ansprüche des Inhabers gegen die Nutzung des Nickname.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Frage zum Copyright bei Namen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-12-07
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