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Frage geschrieben am 08.09.2011 02:46:21

Frage zu einem Vergleich vor dem Landgericht

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 46,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 728
In einem Vergleich wurde folgendes festgelegt:
Von den Kosten des Rechtsstreit tragen die Klägerin 1/4 und der Beklagte 3/4, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Wir sind Kläger.

Frage:
Was sind Kosten des Rechtsstreit, und welche Kosten beinhalten den Vergleich?


Antwort geschrieben am 08.09.2011 04:32:24
Rechtsanwalt Dipl. jur. André Neumann
Rosengarten 11, 22880 Wedel, Tel: 04103 701 560, Fax: 04103-701 566
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Sehr geehrter Fragesteller/in,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Die Kosten des Rechtsstreits sind die Prozesskosten. Die Kosten sind die notwendigen Kosten für Anwalt, Gerichtskosten und Beweismittel, die nach Klageerhebung entstehen und für die Durchsetzung der Klage notwendig sind. Dazu können auch die Fahrtkosten eines auswärtigen Anwalts gehören. Die Anwaltskosten vor Klageerhebung gehören nicht dazu: Sie sind nur dann erstattungsfähig, wenn ein Anspruch darauf besteht. Das kann im Rahmen eines Schadensersatzes z.B. aus Verzug oder aus unerlaubter Handlung der Fall sein. Die Prozesskosten zerfallen in:
- Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und Auslagen des Gerichts)
- Außergerichtliche Kosten (Anwaltskosten, Reisekosten der Partei).

Die Kosten des Vergleichs:
Einigen sich die Parteien im Beisein von Anwälten oder in einem Gerichtstermin, so kann der Vergleich wie ein Urteil wirken, also auch vollstreckt werden. Bei einem Vergleich entstehen Gerichtskosten und Anwaltskosten. Für einen Vergleich erhält der Anwalt eine zusätzliche Gebühr von 1,0 bei einem gerichtlichen Vergleich. Gleichzeitig ermäßigen sich die Gerichtsgebühren vor dem Zivilgericht auf 1/3 der für das Urteil anfallenden Gebühren. Im ERgebnis werden Sie die Einigungsgebühr Ihres Anwaltes alleine tragen müssen.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

André Neumann
Rechtsanwalt


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