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Frage geschrieben am 04.03.2010 15:26:08

Frage zu einem Hauserweb in der Zwangsversteigerung

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1253
Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Ausbietungsgarantie.

Wir zeigen interesse an einem Objekt und haben dieses im Oktober 2009 Wertschätzen lassen. Ein Gutachten wurde erstellt und ein Preis verhandelt. Bedingt durch einige Umstände der Besitzer ist dieses Objekt nun in der Zwangsversteigerung. Da wir schon lange Interesse an dem Objekt bekunden, hat uns der Insolvenzverwalter eine Ausbietungsgarantie angeboten. Durch das Zwangsverfahren wurde ebenfalls ein Gutachten durch ein Gericht erstellt. Das Ganze vor 2 Wochen. Der Preis von diesem Gutachten wurde uns nicht mitgeteilt.

Nun meine Fragen.


1. Das Haus steht seit unserem Gutachten bereits wieder weitere 5 Monate leer. Seit dem Sturm am Wochenende gab es einige Schäden ( Dachrinne abgefallen etc) und ein sehr kalter Winter, wo wir nicht wissen, ob es dadurch Beschädigungen an dem Gebäude/ Wasserleitungen gab. Sind wir nun berechtigt, den Preis des Gerichtsgutachten einzfordern? bzw zählt ein Argument, dass das Haus preislich zu reduzieren, da es 5 weitere Monate leerstand? Was haben wir hier nun für Rechte? Bzw was empfehlen Sie? Test aller Leitungen? Neubegehung? Denn die Ausbietungsgarantie hält nun an unserem erstellten Gutachten von vor 5 Monaten fest.

2. Ganz am Anfang des Verfahrens war ein Markler eingeschaltet, der uns eine Besichtung ermöglich hat. ( Nur über diesen möglich) Dieser war unfähig ( man muss es so sagen) , da er keinerlei Infos zu dem Haus hatte und Falschinfomationen lieferte. Alle Informationen, Gutachten etc wurden durch uns eingeholt, was normalerweise Aufgabe des Makler ist! Im Moment klären wir alles mit dem Insolvenzverwalter. Ist nun der Makler berechtigt, eine Provision einzufordern? Er kam seiner Pflicht als Makler in keinster Wiese nach. Nur waren wir auf ihn angewiesen, weil er den Schlüssel zum Objekt hat und wir eine Begehung unterschrieben haben. ( Wir wußten zu dem Zeitpunkt ja nichts über die ganzen Hürden, die bevorstehen)

Danke für Antwort

andiwa




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