Frage zu Windeln in der Öffentlichkeit / "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine etwas delikate Frage im Bereich "Windelfetisch" bzw. "Exhibitionismus", "Belästigung", "Erregung öffentlichen Ärgernisses" etc. (in welchen Bereich das genau fällt, weiß ich leider nicht).
Ich trage sehr oft Windeln ("Erwachsenen-Inkontinenz-Slips"), dies kann man als "Fetisch" bzw. als (wenn auch sehr ungewöhnliches) "Hobby" bezeichnen.
Je nach Definition kann dies ggf. als "sexuell" bezeichnet werden, da es sich im Prinzip um einen sexuellen "Fetisch" handelt. Allerdings ist es aufgrund der Häufigkeit, Intensität und Dauer des Tragens bei weitem nicht mit klassischen "sexuellen Handlungen" vergleichbar. Es ist, um es auf den Punkt zu bringen, im Alltag auch nicht mehr oder weniger erregend als in "normaler Unterwäsche".
Es geht in dieser Frage um das Vereinbaren dieser Vorliebe mit dem Auftreten in der Öffentlichkeit.
In den meisten Fällen wird dies natürlich nicht bemerkt, da man es unter normaler Kleidung nicht sehen kann, hier gibt es m.E. auch keine Probleme (korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege).
Allerdings gibt es auch Situationen, in denen es doch bemerkt werden kann bzw. bemerkt wird.
Ich werde einfach kurze, konkrete, teils deutlich überspitzte Fragen diesbezüglich stellen um die Grenzen auszuloten und möchte wissen, ob dies (insbesondere Straf- und Ordnungs-) rechtlich unbedenklich ist.
In allen Fällen werden keine "sexuellen Handlungen" in irgendeiner Form vollzogen, es sind keine Geschlechtsteile sichtbar, niemand wird belästigt, irgendwie angesprochen oder Ähnliches, das Verhalten ist ganz normal, nur eben in "außergewöhnlicher Bekleidung".
Konkrete Beispiele/Fragen:
- Nur mit Windel und T-Shirt oder nur mit Windel bekleidet am Strand (Freibad, See, Fluss, Meer) oder in öffentlichen Parks liegen, sonnen, grillen, ein Buch lesen etc. (normale Tätigkeiten eben, so wie Andere mit Badehose/Badeanzug auch).
- Nur in Windeln (oder Windel mit T-Shirt) Auto oder Fahrrad/Roller/Motorrad fahren (falls dies ausschließlich bezüglich evtl. Vorschriften für Sicherheitsbekleidung beim Motorradfahren/Rollerfahren/Fahrradfahren bedenklich ist, reicht mir dies für diese Teilfrage als Auskunft)
- Mit provokant sichtbaren Kleidungsstücken oder Kleidungsmodifikationen auftreten (z.B.: weiße, etwas transparente Hose, etwas hochgeklapptes oder zu kurzes T-Shirt, kurzer Rock) etc.
- Und, um ein Extrembeispiel zu nennen: nur mit Windel oder mit Windel und T-Shirt durch eine Stadt, ein Dorf, einen Wald, einen Supermarkt spazieren, Bus oder Bahn fahren, in einem Cafe oder einer Eisdiele sitzen?
- Gibt es hier rechtlich überhaupt einen Unterschied zwischen Unterwäsche/Badebekleidung/Windeln bzw. Windeltragen aus medizinischer Notwendigkeit (Inkontinenz) und dem Tragen aus Spass / Fetisch / Hobby (wie wird hier "sexuell" definiert?) oder kann ich davon ausgehen, dass hier allgemein überall die gleichen Regeln gelten?
- Was kann im schlimmsten Fall an Strafen drohen?
Dass dies gesellschaftlich nicht sonderlich akzeptiert ist und zum Teil vielleicht auch der allgemeinen Belustigung dient oder eine Polizeistreife ggf. überprüfen wird ob ich aus einer Anstalt entlaufen bin etc. ist mir auch klar, allerdings soll es hier nicht um moralische Fragen gehen. Ich möchte einfach wissen, ob ich rechtlich unbedenklich in solchen Fällen deutlich sichtbar Windeln tragen kann.
Grundsätzlich geht es hierbei natürlich einerseits um den "Komfort" bzw. die Bequemlichkeit, z.B. am Strand oder auf längeren Autofahrten, andererseits in manch anderen Fällen ggf. auch um eine Art "Provokation", ähnlich einem Punker mit grünen Haaren, um gesellschaftlichen Konventionen zu widersprechen - falls die Beweggründe für die Beantwortung der Frage relevant sind.
Insbesondere die Frage zum gewindelten Spaziergang in der Stadt ist natürlich sehr überspitzt, aber es geht mir hier einfach um Rechtssicherheit bzw. darum, wirklich Klarheit zu haben, wo hier die Grenzen liegen.
Ich bin Mitte 20, männlich, falls auch dies relevant ist.
P.S.: Es gibt keine Geruchsbelästigung oder auslaufende Windeln, ich lege sehr viel Wert auf Hygiene - das Windel-Trageverhalten an sich unterscheidet sich also nicht von dem einer harninkontinenten Person.
Vielen Dank.
Eingrenzung vom Fragesteller
13.07.2012 | 18:08









