Frage zu Urlaubsanspruch bei Kündigung
| 30.07.2012 19:41 |
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| in unter 2 Stunden
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
| in unter 2 Stunden
Hallo,
hier erstmal die Daten:
Ich arbeite in der aktuellen Firma seit dem 08.06.2010 und habe den Arbeitsvertrag nun zum 31.08.12 gekündigt. Urlaub habe ich laut Arbeitsvertrag 30 Tage, wovon ich schon 15 Tage genommen habe.
Vor der Kündigung war es geplant, dass ich ab dem 13.08.-25.08. Urlaub mache. Auf Grund der Kündigung war es meine Idee, die restlichen 5 Tage an den Urlaub anzuhängen.
Nun zu dem Problem:
Laut Arbeitgeber habe ich nur noch Anspruch auf 20 Urlaubstage, da diese anscheinend Anteilig auf die Monate berechnet wird, in denen ich angestellt bin.
Das sehe ich nicht so, denn laut Bundesurlaubsgesetz habe ich Anspruch auf vollen Urlaub, da ich die Wartezeit von 6 Monaten überschritten und in der zweiten Jahreshälfte gekündigt habe.
Außerdem würde ich gerne Wissen, ob ich dann die gesetzlichen 24 Tage oder die vereinbarten 30 Tage Urlaub habe. Wenn ich es richtig interpretiert habe, darf laut BUrlG § 13 Absatz 1 von den Bestimmungen nicht zuungunsten für mich abgewichen sein.
Fazit: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu und was kann ich tun, falls ich Recht habe, wenn der Arbeitgeber trotzdem anderer Meinung ist?
Liege ich mit meiner Schlussfolgerung überhaupt richtig?
Danke im Voraus für die Antwort und die Mühe.
Trifft nicht Ihr Problem?
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