Antwort geschrieben am 16.12.2011 16:12:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. (Medizinrecht) Jan Gregor Steenberg
Waldstückerring 44, 76756 Bellheim, Tel: 07272/95960, Fax: 07272/959640
Kassenarztrecht, Strafrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medizinrecht, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 4
Waldstückerring 44, 76756 Bellheim, Tel: 07272/95960, Fax: 07272/959640
Kassenarztrecht, Strafrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medizinrecht, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 4
sehr gerne beantworte ich Ihre Frage unter den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und unter dem eingestellten Einsatz (insb. wurde meinerseits keine Markenrecherche betrieben) wie folgt:
1. Ich gehe nicht davon aus, dass "AUDI" patentiert ist, vielmehr ist der Begriff umfangreich, insb. durch das Markenrecht, geschützt. Ich gehe davon aus, dass "Audi" neben mehreren eingetragenen Marken auch einen Markenschutz als notorisch bekannte Marke besitzt. Jedenfalls ist auch durch Benutzung der Firmierung ein Schutz vorhanden.
2. Unterstellt man nun den Markenschutz von "Audi", so genießt der Markeninhaber einen umfangreichen Schutz.
Insbesondere dürfen Sie nicht im geschäftlichen Verkehr:
1.ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzen, welches mit denjenigen identisch sind, für die sie (die Marke) Schutz genießt,
2.ein Zeichen benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
3.ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
Insbesondere ist es Untersagt die Marke auf Waren anzubringen!
Insoweit würde ich Ihnen DRINGEND von einer Nutzung des Begriffs "Audi" abraten.
Gleiches gilt für die Bildmarke des Audi-Logo. Diese ist sicherlich ebenfalls geschützt.
Auch die Konstruktion "For Audi Car" wird mit Sicherheit die Rechtsabteilung von Audi auf den Plan rufen.
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben, auch wenn ich Ihnen keine positivere Nachricht zukommen lassen kann.
Sollten Sie weitere Fragen haben, oder selber eine Marke anmelden wollen, so treten Sie gerne mit mir in Kontakt.
Ein kostenloser Rat am Rande: ggf. könnte Ihr Produkt als Geschmacksmuster schützbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gregor Steenberg LL.M.
Jan Gregor Steenberg LL.M.
Rechtsanwalt
Magister Iuris, Master of Laws (Medizinrecht)
Gehrlein & Kollegen
Waldstückerring 44
76756 Bellheim
Tel.: +49 (0) 72 72 / 95 96 0
Fax: +49 (0) 72 72 / 95 96 40
www.med-recht.com
steenberg@med-recht.com
Standorte: Pforzheim, Überlingen, Herxhei
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Steenberg direkt

