Frage geschrieben am 17.03.2010 15:28:26
Fotos von Personen ohne Zustimmung in Prospekt veröffentlichen
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1901ich habe in den letzten Monaten ca. 1000 Fotos von beliebigen Menschen gemacht, ohne deren Zustimmung (eine Zustimmung könnte ich auch nicht mehr einholen, da die Fotos im In- und Ausland gemacht wurden).
a Einzelbilder (quasi mit Zoom gemacht, ohne das die Personen es merkten)
b Bilder mit zwei oder mehreren Personen
c Bilder von Personengruppen in öffentlichen Cafes
d Dazu Bilder von Cafes, Plätzen, Gebäuden ohne Menschen
d Bilder von Cafes, Plätzen, Gebäuden mit Menschen
Ich habe ein Unternehmen und würde gern eine allgemeine Werbebroschüre oder sonstiges Verkaufs- und Werbematerial erstellen.
Dieses würde ich gern mit den Fotos "verschönern" also die schönsten Fotos einbinden.
Unter welchen Umständen darf ich das - welche Gesetze sprechen ggf. dagegen.
Falls es gar nicht geht, was für Fotos könnte ich überhaupt in einen Prospekt einbinden? Besten Dank.
Antwort geschrieben am 17.03.2010 16:15:27 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 270
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herzlichen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Suammarisch darf ich Ihnen wie folgt antworten:
Sofern Sie nicht gegen das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen verstoßen wollen, sollten Sie nur Personen abbilden, bzw. entsprechende Fotos verwenden, in denen diese „Beiwerk“ darstellen, zB. bei öffentlichen Veranstaltungen.
Fotos unter den Punkten a., b. und c. sollten Sie daher nicht veröffentlichen.
Die Fotos der Kategorien d. und e. können Sie veröffentlichen, wenn das Foto von einem allgemein zugänglichen Platz aufgenommen worden ist. Hier gilt die sog. Panoramafreiheit.
Bzgl. der Kategorie e. gilt oben Genanntes, die Menschen dürfen hier nicht im Vordergrund stehen.
Ich hoffe, Ihre Fragen hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
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