Fotografische Leistungen
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Jan Gerth
| in unter 2 Stunden
Halllo liebes Team,
- Auftrag wurde per Email schriftlich erteilt Architektur in Shanghai und Huizhou zu fotografieren:
"> Auftrag für fotografische Arbeiten zum RHEINZINK®-Jahreskalender 2012 // Gebiet CHINA
104628-RZ-INT-005-02-11
Lieber ,
zunächst vielen Dank für die Übersendung Deines Angebotes.
Wir haben die einzelnen Offertenpositionen mit unserem Beratungskunden diskutiert und freuen uns, Dir heute endlich den Auftrag zur Anfertigung der Fotoaufnahmen für das Gebiet CHINA - gemäß Objektliste (s.u.) - erteilen zu dürfen. Der Auftrag wird erteilt auf der Grundlage Deines Angebotes vom 15.04.2011 - zum Preis von 3.156,00 EUR Die Anerkennung der sich im Anhang befindlichen und noch zu unterzeichnenden Werkschöpferbestätigung ist Bestandteil des Auftrages.
Das Anforderungsprofil findest Du ebenfalls noch mal anbei. Zur besseren Orientierung erhälst Du anbei nochmals ein PDF mit Bildern des diesjährigen Kalenders. Bitte beachte dabei den gewünschten Bildstil etc. Bitte beachte weiterhin, dass wir zum Abgabetermin 16bit-Tifs benötigen. Wir behalten uns vor optional RAW Dateien zusätzlich anzufordern.
Abrechnungsmodus:
Deine auf uns ausgestellte Honorarrechnung richte zwecks Prüfung und Weiterleitung bitte ausschließlich an uns! Die Rechnung wird zu dem Termin als eingegangen erfasst, zu dem uns sowohl Bildmaterial als auch Rechnung vorliegen.
Objektliste
01. Objekt RC-China
Huizhou Huamao Center, Guangdong Huizhou City
01. Objekt RC-China
Shanghai Dachang Town Sports Center, Shanghai
Wir wünschen Dir „gutes Licht"!
Liebe Grüße"
- Es wurden Bildbeispiele und eine kurze Bildbeschreibung geliefert, wie die Bilder zu fotografieren sind.
- Es wurden keine Kosten vorab bezahlt und somit habe ich diese aus eigener tasche bezahlt, (Hotel, Ausleihe einer Kamera und Okjektive, Flugkosten und sonstige reisekosten) Ingesamt einen Wert von 1,953 Euro.
- ich hatte allerdings einen KV geschickt, der auch so akzeptiert worden ist.
- Bei beiden Fotoshoots konnte kein Kunde vor Ort mit dabei sein.
- Es wurden von beiden Locations Schownwetter bilder benoetigt.
- Huizhou war kein Problem Wetter technisch. In Shanghai wurde mir ueber den Kontakt vom Kunden in Deutschland gesagt ich solle bitte an einem anderen Tag fotografieren, wie ich es vor hatte, da der Architekt und das Gebaeudebuero bei dem Shooting dabei sein wollen. Ich beharrte darauf an einem sonnigeren tag zu fotografieren.
- Letzendlich fotografierte ich an einem weniger sonnigen Tag, da der Kontakt in china mir sagte, dass dies OK waere. (beide Personen erschienen sowieso nicht zu shooting)
- Da ich die kamera allerdings fuer den Tag ausleihen musste, habe ich den Tag durchfotografiert.
- Der Kunde in deutschland wirft mir nun vor, dass ich keine Ruecksprache gehalten habe wegen dem Wetter und auch sonst die Bilder voellig unbrauchbar und koennen in keinsterweise benutzt werden.
- Dazu kam ebenfalls eine kleinere Beschreibung warum die Bilder nicht gut sind. Allerdings sehr sehr mager. (Ich habe mich nicht an die verabredete Bildsprache gehalten)
- Die endrechnung inklusive meiner Arbeitszeit betraegt 3.600 Euro.
Der Kunde in Deutschland liefert als letzte Argumentation in seiner Email:
Die von Ihnen gelieferte "Ware" ist für uns und unseren Kunden GÄNZLICH unbrauchbar. Das Sie dieses nicht nachvollziehen können ist rückblickend betrachtet verständlich. Verstehen Sie meine Nachricht/en daher bitte einfach als Reklamation. Für die Behandlung von Reklamationen sieht der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten vor:
1. Neulieferung
2. Nacherfüllung (der Verkäufer behebt den Mangel auf seine eigenen Kosten, so dass der Reklamationsgrund entfällt. Bei Dienstleistungen spricht man hier auch von einer Nachbesserung.)
3. Rücktritt vom Kaufvertrag (für diese Möglichkeit kann sich der Käufer entscheiden, wenn der zweite Versuch einer Nachbesserung gescheitert ist, oder aber wenn der Verkäufer diese ablehnt.)
Da Sie eine kostenlose Neulieferung bzw. Nachbesserung abgelehnt haben, blieb uns keine andere Wahl als vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Für etwaige Kosten können wir vor dem Hintergrund des ungenügendes Ergebnisses nicht verantwortlich sein. Insofern sehen wir auch keine Notwendigkeit für Ihren in diese Richtung gehenden Wunsch nach Dialog.
Wir hatten Ihnen im Rahmen der Auftragserteilung nicht nur ein detailliertes Briefing mit zahlreichen, den gewünschten photographischen Stil dokumentierenden Rerenzbeispielen übersandt, sondern auch den ausdrücklichen Hinweis, uns bei etwaigen stilistischen Unstimmigkeiten umgehend zu kontakten. Dieses haben Sie versäumt, oder aber nicht für nötig erachtet."
_
- Die kostenlose nachbesserung lehne ich daher ab, da ich wieder die gleiche Situation haette: Ohne Kunden direkt vor Ort fotografieren mit weiteren Kosten von 1,953 Euro. Bei gleichbleibender Gage von 1774 Euro, wuerde ich also sicherlich ein Minusgeschaeft machen von 200 Euro.
- Zusatz: Kurz bevor sich feststellte, dass ich die Bilder nochmal machen sollte wurde mir von einer anderen Dame im gleichen Hause aufgetragen schnellstens eine neue Wertschoepfungsbestaetigung zu unterzeichnen, da die alte nicht ganz richtig sei, (formhalber).
-
Welche rechte und Ansprueche habe ich nun.
Dem Kunden in Deutschland habe ich alle Materialien auf DVD geschickt und er verspricht in seiner Email diese nicht zu verwenden.
Welche Naechsten Schritte muss ich einleiten ?
Leistungen









