Foto von mir: darf ich abmahnen?
| 09.02.2009 16:40 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
Sehr geehrte Damen und Herren,
bis vor etwas 4 Jahre habe ich mit einem Verwandten zusammen einen Internetshop betrieben. Nach einem Streit hat er den Shop alleine weitergeführt. Ich stand / stehe weder in der Denic, noch je im Impressum der Seite. Die Webseite selbst habe allerdings ich selbst programmiert. Mittlerweile habe ich einen eigenen Shop, wo ich auch die 2 Fotos von mir verwende.
Unter anderem sind bis heute noch 2 Bilder (Fotos) von mir auf der Shopseite meines Verwandten.
Ich habe ihn nun angeschrieben, daß ich nicht wünsche, das er Bilder und Fotos von meiner Person abbildet. Ebenfalls habe ich ihm untersagt, meinen Namen im Shop zu Werbezwecken zu gebrauchen.
Ihm lag seinerzeit, vor 3-4 Jahren die Erlaubnis zur Nutzung der Fotos von mir vor, die habe ich ihm jetzt aber per Einschreiben schriftlich entzogen.
Die Fotos sind aber noch immer auf der Internetseite meines Verwandten, ebenso wird mein Name 2 Mal erwähnt.
Frage: da ich ihm die Erlaubnis entzogen habe, muß er doch die Bilder herunternehmen, wenn ich nicht irre? Er kann doch keine Rechte an meinem Foto erworben haben, auf dem ICH abgebildet bin... zumal er ja in direkter geschäftlicher Konkurrenz steht.
Was kann ich tun, um ihm das zu verbieten, erfolgreich zu verbieten?
Vielen Dank









