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Frage geschrieben am 27.05.2010 10:06:43

Forum will für Beitrag 2500,-- Geld

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1780
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema Forum.
Guten Tag,

Ich habe im Forum von bauen.com einen Eintrag unter der Kategorie "Dies und Das" geschrieben der auf die Webseite www.bautafel.de verweist.

Jetzt habe ich eine Email erhalten das laut den Forenregeln eine Rechnung an mich gestellt wird.

Aus den Forenregeln:
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Weiterhin verpflichten Sie sich dazu, in unseren Foren keinerlei Nachrichten zu verfassen, die werblichen Charakter haben bzw. dazu dienen, Werbung für Produkte, Dienste oder Dienstleitungen zu machen. Wir behalten uns vor, Beiträge, die als Werbung für Produkte, Dienste oder Dienstleitungen anzusehen sind, pauschal mit € 2.500,- zzgl. gesetzlicher MWSt. in Rechnung zu stellen.
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Mein Beitrag wurde gesperrt und ich habe nicht die Möglichkeit meinen Beitrag zu löschen.

Meine Frage:

Das kann doch nicht sein das ich 2500,- Euro bezahlen muss, oder?

mit freundlichen Grüßen
Kojoty



Antwort geschrieben am 27.05.2010 10:54:37
Rechtsanwalt Bernhard Ratajczak
Weinstraße 10, 86956 Schongau, Tel: 08861/ 690 63 53, Fax: 08861/ 690 63 54
Strafrecht, Internet und Computerrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 9
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Klausel aus der der Betreiber des Forums ist Bestandteil von für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die der Verwender Ihnen bei Vertragsschluss gestellt hat.

Somit sind es Allgemeine Geschäftsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB.

Unwirksam sind bei AGB solche Klauseln, die überraschend oder ungewöhnlich sind (§ 305 c BGB) oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligen ( 307 Abs. 1 S. 1 BGB).

Weiter ist insbesondere unwirksam, eine Pauschale für Schadenersatz zu vereinbaren, wenn die Pauschale den für gewöhnlich zu erwartenden Schadensersatz übersteigt oder wenn Ihnen hierbei nicht der Nachweis gestattet wird, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist, als die Pauschale.(§ 309 Nr. 5 BGB)

Ausgehend von dieser Einschätzung dürfte der Betreiber des Forums die Summe nicht gerichtlich durchsetzen können.

Natürlich wird der Betreiber Ihnen Mahnungen schicken oder ein Inkassounternehmen beauftragen.

Solange Sie aber keinen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, müssen Sie auch nichts unternehmen.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Abwehr dieser Forderung im Rahmen eines Mandats.

Bitte beachten Sie, dass sich auch bei kleinen Änderungen des Sachverhaltes die rechtliche Würdigung völlig ändern kann.
Weiter dient diese Antwort nur zu Ihrer ersten rechtlichen Information und kann eine fundierte Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben, gerne können Sie mich auch in dieser Angelegenheit beauftragen,

mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwalt Ratajczak





Rechtsanwalt Bernhard Ratajczak
Kastanienweg 5
86956 Schongau

www.ra-br.de

kanzlei@ra-br.de

08861/ 690 63 53

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