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Frage geschrieben am 26.01.2012 20:54:57

Formfehler bei Einladung zur Vorstandswahl eines eingetragenen Vereins

Rechtsgebiet: Vereinsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 507
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Kann die Vorstandswahl, eines eingetragenen Vereins angefochten werden, und unter welcher Fristeinhaltung, wenn die Einladung zur Hauptversammlung und Vorstandswahl fälschlich unter Name A, statt Verein B e.V. erfolgte? (A und B sind völlig unterschiedlich, werden aber im Sprachgebrauch der Vereinsmitglieder vermischt.)


Antwort geschrieben am 26.01.2012 21:56:30
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es kommt zunächst einmal auf die Satzung und die dort bestimmten Modalitäten der Einberufung.

Im Allgemeinen sollte hier eine Anfechtung kaum Aussichten auf Erfolg haben, wenn aus den gesamten Umständen der Ladung der Verein bestimmbar ist. Z.B. wegen der Adresse oder Tagesordnung, oder weil die Mitgliedsnummer auf der Ladung steht.

Dies dürfte in der Regel der Fall sein. Man sollte aber hier konkret die Ladung prüfen, was unter der Rubrik "Direktanfrage" in Auftrag gegeben werden kann.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Formfehler bei Einladung zur Vorstandswahl eines eingetragenen Vereins | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-01-26
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