Formell richtige Kündigung? Schadenersatz?
10.08.2012 13:00 |
Preis: 70,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt LL.M. Stephan Rübben
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgendes Problem: Mein Lebensgefährte lebt seit 2008 in Scheidung. Mehrere Verfahren hierzu sind derzeit anhängig, finden aber durch Verzögerungstaktiken seitens der Ehefrau kein Ende.
Er gründete zu Beginn der Ehe einen Baubetrieb (Einzelunternehmen), seine Frau führte das Büro und den Haushalt. Angestellt war sie nicht. Während der Ehezeit hat mein Partner mehrere landwirtschaftliche Flächen sowie 2 Häuser angeschafft. Auf Anraten des Steuerberaters wurde die Frau als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen, auch die Kredite liefen auf sie. Mein Partner war für die Bank nur "Bürge", er allein tilgte die Kreditraten.
Eines der beiden Häuser wurde Ende 2007 angeschafft und von meinem Partner aufwendig saniert und modernisiert. Danach bezogen beide das Haus. Auch die Firma hatte auf diesem Grundstück ihren Sitz. 4 Monate später erfolgte die Trennung und seine Frau und die gemeinsamen Kinder zogen aus. Im Jahr 2010 erhielten wir über den Rechtsanwalt seiner Frau unerwartet die Kündigung für das Objekt.
Gründe wurden in dem Kündigungsschreiben keine angegeben. Auf meine Einrede bezüglich § 573 BGB wurde nicht reagiert. Es folgte eine Räumungsklage, welche seitens des zuständigen Richters mit der Begründung, es würde der Frau nur darum gehen, Druck auf den Antragsgegner auszuüben, zurückgewiesen wurde. Das Verfahren ging weiter zum OLG, letztendlich landete es beim Gerichtsvollzieher.
Am Rand sei vielleicht noch zu erwähnen, dass 2 unserer Angestellten bei uns auf dem Grundstück wohnten. Weder in der Kündigung noch in der Räumungsklage wurden diese namentlich benannt. Trotzdem wurden letztendlich beide „mitgeräumt".
Das neue Haus konnten wir erst 5 Tage vor dem anberaumten Räumungstermin beziehen bzw. mit den Renovierungsarbeiten anfangen. Mein Partner musste sich zudem in dieser Zeit einer größeren Darm-OP unterziehen, entließ sich wenige Tage nach der OP selbst, um beim zuständigen Gericht Räumungsschutz für die Dauer von 10 Tagen zu beantragen.
Im Antragsschreiben der Räumungsklage 2010 erwähnte seine Frau eher beiläufig, das Grundstück selbst beziehen zu wollen. Der Gerichtsvollzieher widerrum erklärte bei der Schlüsselübergabe, dass es einen Käufer gäbe, der „heute" noch in das Objekt wolle.
Inzwischen sind seit unserem Auszug 2 Monate vergangen, das Objekt steht leer. Weder hat sie vor dort einzuziehen, geschweige denn gab es je einen Käufer. Im wirklich schlimmsten Fall zahlt seine Frau keine Kreditrate und er müsste bald als Bürge die Bank bedienen.
Nun meine Fragen: War die Kündigung wirklich zulässig? Können wir Schadenersatz für den Umzug geltend machen?? Verdienstausfall, Maklerkosten, Umzugskosten etc? Wenn ja, aufgrund von was?
Ich danke herzlich für Ihre Mühe im Voraus.
Trifft nicht Ihr Problem?
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