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Frage geschrieben am 03.07.2009 18:50:56

Forenbetreiber verweigert Kündigung der Mitgliedschaft

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1504
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 56 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Ich habe mich vor einigen Monaten entschlossen ein Forum, in dem ich Mitglied war, zu verlassen und den Forenbetreiber um Accounglöschung gebeten worauf dieser meinen Account gesperrt hat. Auf Nachfrage teilte er mir mit, dass sei aus rechtlichen Gründen geschehen, und der Account würde nach 6 Monaten automatisch vollständig gelöscht, was nicht geschehen ist. Der Forenbetreiber sagt dazu, dass ihm seine AGB die Möglichkeit einer Accountlöschung einräumen, er dazu aber nicht verpflichtet sei.

In meinem Nutzerprofil, auf das ich keinen Zugriff mehr habe, ist mindestens mein Vorname als Username sowie meine emailadresse (nicht öffentlich sichtbar) gespeichert. Über meinen Vornamen bin ich im Themenzusammenhang als Person identifizierbar.

Ich werde in einer sogenannten "Mitgliederliste" mit dem "Rangtitel" "gesperrter User" aufgeführt, andere User werden mit dem "Rangtitel" "Mitglied" in dieser Liste geführt. Der Rangtitel "gesperrter User" steht auch neben allen Forenbeiträgen unter meinem Namen.

In der AGB wird die Löschung des Accounts an zwei Stellen erwähnt, die die Accountlöschung als normales Vorgehen erscheinen lassen. Die Sperrung des Accounts wird in den AGB an drei Stellen jeweils als mögliche Disziplinarmaßnahme bei Verstoß gegen die Forenregeln genannt.Datenschutzbestimmungen werden in den AGB durch die typischen Formulierungen abgehandelt, die im Wesentlichen besagen, dass mit den Daten verantwortungsvoll unter Beachtung des Datenschutzgesetzes umgegangen wird.

Ich fühle mich durch die Auflistung in einer Mitgliederliste trotz Äußerung des Wunsches der Kündigung für dumm verkauft und insbesondere durch die Bezeichnung als "gesperrter User", was suggeriert ich hätte massiv gegen Forenregeln verstoßen, verleumdet. Außerdem sehe ich die Weigerung der Löschung von Vorname und Emailadresse im Sinne des Datenschutzgesetzes kritisch (wobei ich das gegenüber der Bezeichnung "gesperrter User" und da es keine wirklich sensiblen Daten sind, als zweitrangig erachte).

Darf mir der Forenbetreiber die Kündigung der Mitgliedschaft verweigern, stattdessen das Profil sperren und mich als "gesperrter User" bezeichnen, wenn ich das nicht wünsche? Sind Vorname und Emailadresse personenbezogene Daten, und ist der Forenbetreiber zur Löschung verpflichtet?

Falls mein Rechtsempfinden korrekt ist, dass er das nicht darf, welche Möglichkeiten habe ich, meine Forderung durchzusetzen, und mit welchen Kosten muss ich rechnen. Die Kommunikation mit dem Forenbetreiber scheint nicht zielführend zu sein, und da ich keine Rechtsschutzversicherung besitze und nicht auf Kosten im zwei bis dreistelligen Bereich oder noch höher sitzen bleiben will, würde ich das Ganze im Zweifelsfall, in der Hoffnung, dass niemand der Sperrung große Bedeutung beimisst, auf sich beruhen lassen.



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.07.2009 20:02:22
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
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Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell haben Sie einen Anspruch auf Löschung Ihrer persönlichen Daten, d.h. diejenigen, die der Forumsbetreiber von Ihnen gespeichert hat sowie die, die veröffentlich werden und einen Schluss auf Ihre Person zulassen.

Es kann sein, dass einige Forenbetreiber bewusst Daten intern speichern, um Ansprüche, die gegen diesen erhoben werden, abzuwehren oder für den Fall einer Straftat. Dies erfolgt jedoch intern.

Sofern die Daten jedoch bekannt gemacht werden, haben Sie einen Anspruch darauf, dass dies nicht mehr erfolgt.

Vor allem jedoch haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Account ganz gelöscht oder inaktiv gesetzt wird, wenn sich aus der Sperrung eine Verknüpfung ergibt, die geeignet ist, Sie in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen.

Um Näheres sagen zu können, müsste ich jedoch die AGBs sehen. Allerdings heisst das noch lange nicht, dass die von dem Forenbetreiber verwendeten Klauseln auch wirksam sind.

Fordern Sie den Forenbetreiber schriftlich unter Fristssetzung zur Löschung auf.

Sollte er dies nicht machen, so können Sie gerne einen Anwalt einschalten, ggf. würde bei einem geringeren Einkommen auch Beratungshilfe greifen.

Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter













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