Forderungsanmeldung TelDaFax
| 28.11.2011 23:13 |
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Insolvenzrecht
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Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 25.05.2011 kündigte ich TelDaFax zum 06.04.2011 wegen falscher Rechnungslegung und Mitteilung der Kündigung des Netzbetreibers.
Da wir mit Strom heizen, hatten wir zwei Stromzähler zur Abrechnung bei TelDaFax. Es ergab sich eine Nachzahlung in Höhe von 3.303,21€ für den einen Zähler und eine Erstattung in Höhe von 1.004,50€ für den zweiten Zähler.(01.10.2009-06.04.2011)
Abgesehen davon, dass die Abschlagszahlungen nicht richtig erfasst waren, habe ich nachweislich alles belegt, einen Widerspruch eingelegt und den Differenzbetrag über 2.298,71€ an den Insolvenzverwalter überwiesen.
Mir ist bekannt,dass eine Verrechnung nicht in jedem Fall gestattet ist. Die Vorauszahlungen erfolgten in der Zeit vom 03.08.2009 bis 13.10.2010. Ist hier eine Verrechnung möglich und muss ich trotz Aufrechnung die Forderungsanmeldung über 1004,50€ einreichen?
Ich werde auf keinen Fall mehr an den Insolvenzverwalter überweisen.
Da jetzt alles ausgeglichen ist, steht für mich die Frage der Forderungsanmeldung.
Ich würde auf dem Formular unter Änderungsfeld für angemeldeten Forderungsbetrag eintragen: Siehe Anlage und dann die durch mich erfolgte Auf- und Abrechnung als Anlage beifügen.
Was raten Sie mir ?
Mit freundlichen Grüßen









