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Forderung von Mobilcom nach Umzug mit Inkasso


07.05.2012 14:36 |
Preis: ***,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg


| in unter 1 Stunde

Hallo, folgendendes Problem,

meine Schwester hatte ein Handyvertrag von Mobilcom Debitel, den ich übernommen habe. Ich habe die Karte genutzt, aber wir haben den Vertrag nicht auf meinen Namen umschreiben lassen, sonder die Rechnungen von mein Konto abbuchen lassen und die der Schriftwechsel ging mit ihrem Namen an meine Adresse. wir haben den Vertrag nach 2 Jahren zum 30.06.11 gekündigt. Debitel hat Ende Juni und am Anfang Juli Beträge abgebucht. Wir sind Mitte Mai Umgezogen mit Nachsendeantrag für die Post,haben aber bei debitel nicht bescheid gegeben, da der vertrag eh ende Juli ausgelaufen ist. debitel hat im September einen betrag von meinem konto abgebucht, den ich wieder zurück gehen lassen habe, da ich mir nicht erklären konnte warum sie immernoch abbuchen, da der vertarg gekündigt war. das selbe ist im oktober nochmal passiert. Jetzt habe ich ein schreiben auf den namen meiner schwester in briefkasten gehabt, wo das inkassounternehmen 145,62 fordert. darauf hin habe ich eine schriftliche anfrage gestellt wie dies sein kann. inzwischen habe ich die rechnungen erhalten, wo 6,05für mai berechnet sind, 20,95 für Rücklastschriftgebühr ( versucht im Oktober abzubuchen) und 40,89 für Anschriftsermittlung etc. die rechnungen sind mir nicht zugegangen, da ich ja mitte mai verzogen bin und debitel nich bescheid gegeben habe, die Rechnungen sind jedoch mit dem 05.09., dem 06.10 und dem 16.11.11 datiert. der rest der forderung sind inkassobegühren. gibt es irgendeine möglichkeit für mich, dass ich aus dieser forderung rauskomme? es geht dabei ja auch um schufa-einträge für meine schwester. hätte ich meinen umzug angeben müssen, obwohl der vertarg gekündigt war und ich ein nachsendeauftrag der post hab? ( hat vorher immer funktioniert, da ich schonmal umgezogen bin).

MfG
Sjut
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 85 weitere Antworten zum Thema:
Inkasso Forderung
07.05.2012 | 14:58

Antwort

von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
538 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Nein, meines Erachtens hätten Sie den Umzug aufgrund der Kündigung und wegen des Nachsendeauftrages nicht der Gegenseite ankündigen müssen.

Sofern Sie Rechnungen/Mahnungen nicht erhalten haben, so kann man Ihnen vor diesem Hintergrund keinen Vorwurf machen. berufen Sie sich schriftlich darauf, auch auf Folgendes:

Den postalischen Zugang bei Ihnen, die Abbuchungsberechtigung und die Berzugsvoraussetzungen (zum Ersatz der Inkassokosten) muss Ihnen die Gegenseite darlegen und beweisen können. Das dürfte für Letztere schwierig werden.

Nur den Zugang der Kündigung/Lastschriftwiderruf (ist meines Erachtens schlüssig in der Kündigungserklärung enthalten) müssten Sie nachweisen.

Somit dürfte nach meiner ersten Einschätzung sämtlichen Folgekosten (Rücklastschrift, Adressermittlung, Inkassokosten, Verzugszinsen etc.) die Grundlage fehlen.

Sie sollten letztere Kosten nach Grund und Hohe sowie Angemessenheit bestreiten.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Stuttgart

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