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Forderung gegen Schuldner, der Gesellschafter einer insolventen GbR ist


| 14.06.2012 11:25 |
Preis: 82,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler




Ich habe einen rechtsgültigen Titel gegen einen Auftraggeber (wegen Zahlungs des Honorars) erwirkt.

Der Auftraggeber hat sich ins Ausland (Dänemark) abgesetzt (Adresse ist bekannt), ist aber weiterhin Gesellschafter (zu 50 % Anteil) einer gewerblich tätigen GbR.

Über das Vermögen der GbR ist zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Vermögen der GbR gehört eine Immobilie, die sich gerade im Zwangsversteigerungsverfahren befindet und auch zwangsverwaltet wird.

Mein Schuldner betreibt sein Geschäft im Ausland, nunmehr augenscheinlich als Einzelunternehmen, weiter. (Adresse ist mir bekannt)

Meine Fragen:
1. Welche Möglichkeit zur Vollstreckung meines Titels stehen mir bezüglich des in Deutschland liegenden Immobilienvermögens oder hinsichtlich der Geschäftsaktivitäten meines Schuldners sowie der Verlegung seines Lebensmittelpunktes nach Dänemark zur Verfügung?

2. Wie würden Sie -frei und unverbindlich- die meine Erfolgsaussichten einschätzen, meine Forderung praktisch durchzusetzen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 31 weitere Antworten zum Thema:
Forderung GbR
14.06.2012 | 13:35

Antwort

von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
231 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Sie können den Titel in Dänemark umschreiben lassen und dort vollstrecken. Grundsätzlich ist es möglich, mit deutschen Titeln auch im Ausland zu vollstrecken, wobei sie aber zuvor in einem formellen Akt von den ausländischen Gerichten anerkanntwerden müssen. Wenn der Schuldner in Dänemark als Einzelunternehmer tätig ist, wäre es ggf. dort möglich, Forderungen gegen dortige Kunden zu pfänden oder eine Taschenpfändung vorzunehmen. Dies würde sich dann aber nach dänischem Recht richten, so dass Sie einen dänischen Anwalt mit der Umschreibung des Titels und der Zwangsvollstreckunge beauftragen sollten.

Bei dem in Deutschland in Hand der GbR befindlichen Grundeigentum bin ich zurückhaltend, da die GbR ein anderes Rechtssubjekt als Ihr Schuldner ist. Er hält dort nur die Geschäftsanteile. Zudem dürfte das Grundstück, da es sich in Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung befindet, stark mit Grundschulden oder Hypotheken belastet sein, die vorrangig zu bedienen wären.

2. Eine Prognose über die Erfolgaussichten kann ich nicht abgeben, das diese wohl davon abhängen, wie profitabel das Geschäft des Schuldners in Dänemark ist. Eine konkrete Ausssage hierzu wäre schlicht unseriös.



Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.


Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de

Nachfrage vom Fragesteller 14.06.2012 | 14:59

Vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage,die mir schon teilweise weiterhilft.Es ist mir jedoch in Ihrer Antwort unklar geblieben.

Aus Ihrer Antwort geht zwar hervor, dass Sie bezüglich des GbR-Grundstücks die Erfolgsaussichten "zurückhaltend" einschätzen, Sie haben aber meine Frage 1 "Welche Möglichkeit zur Vollstreckung meines Titels...." -bezüglich des GbR-Grundstückes- inhaltlich nicht beantwortet. Welche rechtlichen Instrumente bzw. Wege mir überhaupt zur Verfügung stehen könnten haben Sie nicht genannt.

Unbeschadet der vielleicht nur geringen Erfolgsaussichten für diese Fallvariante bitte ich die Antwort diesbezüglich zu vervollständigen.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 14.06.2012 | 16:52

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt: Wie bereits in meiner Antwort geschildert, sind die GbR und Ihr Schuldner zwei verschiedene Rechtssubjekte, genau wie Sie und ich zwei verschiedene Rechtssubjekte sind. Wenn also jemand eine Forderung gegen mich hat, kann er gegen Sie nicht vollstrecken, und umgekehrt ebenso. Ihr Schuldner hat zwar die Gesellschaftsanteile der GbR, ähnlich wie man z.B. Aktien von einem börsennotierten Unternehmen halten kann. Im Falle einer Zwangsvollstreckung könnte man also diese Geschäftsanteile pfänden, ebenso wie man auch Aktien pfänden kann. Einen unmittelbaren Zugriff auf die Grundstücke der GbR hat man nicht, ebenso wie man keinen Zugriff auf die Grundstücke einer börsennotierten AG hätte, wenn man durch Pfändung Aktien dieser AG erhalten würde. Man hätte dann nur das Recht auf den Gewinn laut Gesellschaftsvertrag bzw. die Ausschüttung aus den Aktien,.

Sie haben somit aus rechtlichen Gründen KEINE Möglichkeit, auf das Grundstück zuzugreifen. Sie könnten die Gesellschaftsanteile an der GbR pfänden, was aufgrund der Insolvenz wenig Sinn machen würde, da diese sicher keine Gewinne ausschüttet. Etwas Anderes wäre nur dann der Fall, das Insolvenzverfahren dazu führen würde, dass sämtliche Forderungen befriedigt werden und noch Geld übrig bleibt. Dieses würde dann den Gesellschaftern zustehen, der Sie ja dann aufgrund der Pfändung wären. Ein solcher Fall kommt daher höchst selten vor, so dass eine Pfändung der GbR-Geschäftsanteile vermutlich nur zusätzliche Kosten verursachen würde.

Zusätzlich nochmals der Hinweis, dass Sie selbst wenn Sie im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Hypothek auf das Grundstück eintragen könnten, was aufgrund der unterschiedlichen Rechtspersönlichkeiten schon gar nicht möglich ist, Sie in der Rangfolge hinter den Grundschulden oder Hypotheken stehen würden. Im Falle einer Zwangsversteigerung wird meist ein geringerer Preis als bei einem Verkauf erzielt, so dass nur einige Forderungen der Gläubiger bedient werden, und zwar nach der Reihenfolge im Grundbuch. Da Sie ja ganz hinten stehen würden, ist das Risiko groß, dass Sie komplett ausfallen.

Fazit:
Sie haben keine Möglichkeit, auf das Grundstück zuzugreifen, und selbst wenn, wären Ihre Aussichten aufgrund der offenbar bereits angeordneten Zwangsversteigerung schlecht.

Sie hätten die Möglichkeit, den Geschäftsanteil an der GbR zu pfänden, der jedoch aufgrund der Insolvenz vermutlich wertlos ist. Sollten Sie gleichwohl hier tätig werden wollen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Zielführender dürfte aber Zwangsvollstreckung in Dänemark sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler

Ergänzung vom Anwalt 14.06.2012 | 13:57

Sehr geehrter Fragesteller, im Nachgang zu meiner Antwort teile ich mit, dass sich die Vollstreckbarerklärung von Titeln in der Europäischen Union nach Art. 38 der EG-Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung richtet. Der Antrag wäre in Dänemark gemäß des Anhanges II der Verordnung beim "byret" zu stellen. Sie müssten in Dänemark ein Wahldomizil nehmen oder einen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Am Einfachsten wäre es wie gesagt, Sie würden einen Anwalt in Dänemark, der ggf. in Grenznähe tätig ist und daher auch Deutsch spricht, nehmen, der dann Zustellungsbevollmächtigter ist, alles Weitere für Sie veranlasst und auch die Zwangsvollstreckung einleitet. Diese ist in Deutschland so schwierig, dass ein Laie ohne anwaltliche Vertretung Probleme hiermit hat. Ich nehme nicht an, dass dies in Dänemark leichter ist.
Bewertung des Fragestellers 2012-06-14 | 17:06


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-06-14
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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