Zu diesem Problem ist es wie folgt gekommen:
Anfang diesen Jahres hat sich meine Freundin B. vom damaligen Freund C. getrennt. Das Fahrzeug meiner Freundin war damals auf dem Namen des Freundes C. versichert, Halter gem. KFZ-Zulassung war aber meine Freundin B.
Zwischen beiden Personen gab es die Absprache, dass B. das Fahrzeug künftig selber versichern sollte. Dieser Absprache ist aber C. zuvor gekommen, indem vmtl. seinerseits per Online-Vertrag bei einem Haftpflichtversicherer auf den Namen von B. der Versicherungsschutz beantragt worden ist. Meine Freundin B. wurde über diese Maßnahme seitens C. nicht informiert, so dass sie den Ihr per e-mail übermittelten Vertragsabschluß nicht verstehen konnte und von einer Spam-Nachricht ausgegangen ist. Eine Willenserklärung per Unterschrift wurde seitens meiner Freundin B. nie getätigt, so dass Ihrerseits kein Rechtsvertrag zustande gekommen ist. Nun sind bei der Haftpflichtversicherung aber besondere Pflichtvertragsbedingungen zu beachten, so dass unsererseits hier die Rechtssicherheit fehlt.
Auf Grund der bisher noch nicht geleisteten Zahlung (Verischerungsschutz für die Monate Februar und März) hat die Versicherung ein Inkasso-Unternehmen beauftragt. Hierbei stellt sich nun für uns die Frage, ob die Forderung des Inkasso-Unternehmens gerechtfertig ist.
Aus der oben geschilderten Geschichte habe ich nun folgende Fragen:
Besteht a.G. der besonderen Pflichtversicherungsgrundlagen eine Übernahmeverpflichtung und damit verbunden ein rechtsgültiger Vertragsabschluss mit dem Versicherungsgeber?
Ist es Rechtens vom ehemaligen Versicherungsnehmer per online-vertragsabschluss, den Versicherungsschutz einfach auf den Halter des Fahrzeugs zu übertragen?
Darf die Versicherung ohne Prüfung einer Folgeverischerung einfach der Kündigung durch den ehemaligen Versicherungsnehmer zustimmen?
-- Einsatz geändert am 13.12.2011 17:25:41
