Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 10.11.2011 23:51:18

Forderung der Comerzbank / Vollstreckungstitel

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 38,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 726
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 44 weitere Antworten zum Thema Forderung.
Hallo,

folgendes Problem ich habe in den Unterlagen
meine Freudin eine offene Forderung der Comerzbank aus dem Jahre 2009 gefunden. Auschlaggebend war ein Inkasso Brief vom Oktober 2011.

Mittlerweile hat sich er der Betrag (2009) von 330 Euro auf Inkasso (2011) auf 790 Euro vervielfacht.

Leider habe ich genau 2 Dokumente von dem Vorfall. Und möchte gerne dem ganzen ein Ende setzten bevor der Schneeball größer wird.

Wie verfahren wir am besten? Auf dem Inkasso Brief steht schon Vollstreckungstitel 2009.

Gibt es die Möglichkeit des Vergleichs? z.b. von 500 Euro? (wäre das eine Maßnahme?) Oder doch ein Zahlungsplan.

Und an wen wende ich mich zu erst Comerzbank oder Inkasso?

Zur Information: meine Freundin ist in einer Ausbildung und wohnt gemeldet in meiner Wohnung.
Zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung 2006 war sie noch minderjährig. bevor sie sich bei mir anmelden durfte ! hatte ich mir extra eine schufa auskunft 2011 ausstellen lassen. die völlig lastenfrei ist!

Wer kann uns helfen wir sind verzweifelt! Danke für jede Hilfe.


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:


Wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, kann aus diesem Titel 30 Jahre vollstreckt werden.

Vor diesem Hintergrunf können Sie dem Inkasso-Büro vorschlagen, die Sache durch eine einmalige Zahlung, jedenfalls weniger als der geforderte Betrag, zu beenden.
Hier können Sie beim dem Inkasso-Unternehmen anfragen, mit welcher Einmalzahlung der Gläubiger sich zufrieden gibt.

Sollten Sie bei der Verhandlung mit dem Inkassobüro nicht weiterkommen, rege ich an, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.11.2011 00:21:25

Ich hoffe das dies als Nachfrage gilt.

Zu aller erst Danke!

D. h. nicht an den Gläubiger ran treten sondern nur an das Inkasso Büro?

Die letzte Frist (20 Tagen) vom Inkasso ist seit 10 Tagen überfällig ist da überhaupt Luft für solch ein Einmalzahungsgespräch? Da Sie Ihren Sitz in Hamburg haben. Es ist das HFG Inkasso Büro.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.11.2011 10:33:51

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Das Inkasso-Büro ist der richtige Ansprechpartner. Nach meiner Erfahrung mit Inkasso-Unternehmen besteht noch die Möglichkeit einer Einigung, erfordert dann aber auch zügiges Handeln.

Sie können gerne per E-Mail auf mich zukommen.


Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Roth direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Inkasso, Mahnungen letzten Monat:

11
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Forderung   Comerzbank   Vollstreckungstitel