Forderung Kindergeldrückzahlung
| 11.08.2009 12:43 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Ich habe bis Mai 2009 Kindergeld bezogen. Seit November 2001 habe ich auch einen Wohnsitz in einem anderen europäischen Land. Nun ist mir von der Familienkasse ein Schreiben zugegangen, mit dem ich aufgefordert werde, das erhaltene Kindergeld von Nov. 2001 bis Mai 2009 zurückzuzahlen, da die Anspruchsvoraussetzungen gemäss § 62 EStG nicht mehr gegeben wären.
Was bedeutet das genau, und was passiert, wenn ich den Betrag nicht bis zu dem angeforderten Termin zurückerstatten kann (habe das Geld leider nicht und mein Gehalt beträgt nur 1.450,00 € im Monat).
Trifft nicht Ihr Problem?
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