Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 73 weitere Antworten zum Thema Inkasso.
sehr geehrte Frau...,
da Sie einer teilnahme nach einem Erst-sowie einem Kontrloogespräch telefonisch belegbar zustimmten.sind wir davon ausgegangen,das Sie gewillt sind ,die berechttigten Ansprüche des Gläubigers freiwillig auszugleichen.
Leider hat es jedoch den Anschein, das Sie nicht zur Zahlung gereit sind.
Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen,unsere weitere Tätigkeit dieser Situation anzupassen.Um entsprechende Schritte zu vermeiden,fordern wir Sie letzmalig auf, den offenen Betrag bis zum 26.08.2011 zu begleichen. da der Vertrag Ihrerseits nicht gekündigt wurde,verlängert er sich alle drei Monate automatisch.Damit keine weiteren Kosten auflaufen,heben wir den Vertrag im Falle einer Zahlung auf.
Aufgrund einer Rücklastschrift bei der Norddeutschen LANDESBANK Girozentrale BLZ 25050000,
in 01/2011 ist gemäß der AGB, die Mindesteilnahme von 3 Monaten a 89,85 € aufgelaufen.Das entspricht einer Forderung von 269,55 Euro.
Trtz der Unannehmlichkeiten sind wir bereit,bei einer Einmalzahlung von 179,70 €l. unserer Gebühren auf weitere Forderungen und Schritte zu verzichten. gehen Sie allerdings nicht innerhalb der vorgesehenden Frist auf das Angebot ein,wir die Aufgelaufende Forserung in Höhe von 269,55 €l.unserer Gebühren sofort und im Vollen Umfang fällig.
Habe nach meinem Wissen keine Teilnahme abgeschlossen und es ist auch keine Rücklastschrift bei der Bank vor.
Was soll ich nun tun ?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 20.08.2011 11:28:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
Bewertungen: 316
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie die Forderung selbstverständlich nicht begleichen. Es kommt immer wieder vor, dass unseriöse Firmen Rechnungen versenden, obwohl der Rechnungsbetrag mangels wirksamen Vertrags nicht zu entrichten ist.
Häufig erhofft sich die Gegenseite in solchen Fällen trotzdem eine Zahlung. Daher versenden solche Firmen dann zahlreiche Mahnungen und Zahlungsaufforderungen, die sich durch irgendwelche Mahnkosten ständig erhöhen. In der Regel wird anschließend ein Inkassobüro beauftragt, das die Forderung weiterhin versucht geltend zu machen. Auch hier erhöht sich der Ausgangsbetrag dann um erhebliche Inkassokosten. Dahinter steht die Strategie, durch eine ständige Erhöhung der Kosten Druck aufzubauen, in der Hoffnung, dass der Empfänger dieser Schreiben irgendwann aus Aungst oder Verunsicherung doch noch - zumindest einen Teilbetrag - entrichtet. Dem sollten Sie jedoch nicht nachkommen, sondern weitere außergerichtliche Schreiben ignorieren.
"Ernst" wird es erst, wenn der Gegner versucht, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Sollten Sie also irgendwann einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, müssen Sie auf jeden Fall reagieren und Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Dann müsste der Gegner im streitigen Verfahren den Beweis erbringen, dass tatsächlich ein Vertrag mit Ihnen zustandekam. Wenn ein solcher Vertragsschluss nicht erfolgte, wird dieser Beweis nicht erbracht werden können.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.08.2011 13:22:04
die Forderung Deutsche Superchance Premium Gewinnspiel-Service Aboveboard Trading Ltd.,
Business Center 658, AT-Wien 1000 vom 01/2009
stimmt irgendwie mit den angegebenen Daten (Rücklast 01/2011 ) nicht überein.
Werde schriftlich per Einschreiben antworten und den Vorgang einem Rechtaantwalt übergeben.
Haben Sie das so gemeint?
die Forderung Deutsche Superchance Premium Gewinnspiel-Service Aboveboard Trading Ltd.,
Business Center 658, AT-Wien 1000 vom 01/2009
stimmt irgendwie mit den angegebenen Daten (Rücklast 01/2011 ) nicht überein.
Werde schriftlich per Einschreiben antworten und den Vorgang einem Rechtaantwalt übergeben.
Haben Sie das so gemeint?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.08.2011 10:17:38
Sehr geehrte Fragestellerin,
selbstverständlich ist es auch möglich, einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung und Bearbeitung des Falles zu beauftragen.
MIt freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
selbstverständlich ist es auch möglich, einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung und Bearbeitung des Falles zu beauftragen.
MIt freundlichen Grüßen
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