Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 38 weitere Antworten zum Thema Forderung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen Wohnungsaufgabe habe ich Anfang Februar 2007 fristgerecht meinen Telefon- und DSL-Anschluss bei der Telekom zum 28.02.07 gekündigt. Diese wurde mir von der Telekom bestätigt, unter anderem mit den Worten „Wegfall Bereitstellung DSL“. Weiter hieß es in dem Schreiben der Telekom, dass es im Folgemonat zu einer Rechnungsstellung einzelner Posten kommen kann, diese aber mit der Abschlussrechnung verrechnet wird. Entsprechend erhielt ich Anfang März eine von Rechnung von der Telekom in der nur noch die DSL-Flatrate (ca. 10€ berechnet) wurden (Telefonanschluss selbst wurde nicht mehr berechnet). Da ich Ende Februar aus der Wohnung ausgezogen bin, wurde mir die Rechnung vom Vermieter an meine jetzige Anschrift nachgeschickt. Der Betrag wurde von der Telekom eingezogen. Da in den Folgemonaten keine Abbuchungen mehr vorgenommen wurden und ich auch keine Rechnungen mehr bekam, war für mich das Thema erledigt.
Anfang November diesen Jahres erhielt ich dann jedoch an meine jetzige Anschrift eine „letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ von Seiler & Kollegen über ca 100€. Auf Nachfrage zur Forderung erhielt ich Rechnungskopien für die genannte Flatrate von April bis September, (aufsummiert ca. 60€).
Ein Telefonat mit der Telekom ergab keine Auskunft, da „man alle Unterlagen an Seiler übergeben habe“. Entsprechend schrieb ich Seiler eine email, in der ich den Sachverhalt aus meinen Augen schilderte. Zusätzlich legte ich die Kündigungsbestätigung als Anhang bei. Die einzige Antwort kam diesen Samstag (19.12) mit der Post: Mahnbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom 17.12.
Daher meine Fragen:
1. In meinem Schreiben an die Telekom schrieb ich „Wegen Umzug kündige ich meine Telefon- und DSL Anschluss zum 28.02.07.“ Schließt diese Formulierung die zugehörige Flatrate nicht mit ein?
2. Im Mahnbesscheid heißt es, der Anspruch sei von einer erbrachten Gegenleistung abhängig. Konnte von der Telekom diese Leistung überhaupt erbracht werden ohne formalen Telefon/DSL-Anschluss?
3. Ich plane dem Mahnbescheid zu widersprechen. Des Gesamtbetrag beläuft sich nun auf ca 150€. Sollte die Sache vor Gericht gehen, mit welchen Kosten muss ich im „Worst-Case Fall“ rechnen?
Der Forderungsbetrag an sich stellt finanziell kein Problem da. Meine Befürchtung ist jedoch, sollte ich der Forderung nachgeben, das weitere Rechnungen für die ominöse Flatrate folgen, da sowohl seitens der Telekom als auch seitens Seiler kein Interesse an Aufklärung erkennbar ist bzw. mehr Details zum Thema genannt würden!
Ich möchte auf jeden Fall noch vor Weihnachten eine Entscheidung fällen, ich bin daher für eine schnelle Antwort sehr dankbar!
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 21.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.12.2009 13:57:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
1. Diese Kündigung schließt die Flatrate zwingend mit ein, da eine Flatrate ohne Anschlüsse undenkbar ist.
Kurz: Ja
2. Ohne Anschluß konnte diese Gegenleistung nicht erbracht werden, da die Gegenleistung in der Herstellung bzw. Aufrechterhaltung des Anschlusses und den darauf aufbauenden Leistungen bestand.
Kurz: Nein
3. Im absoluten Worst Case, in dem auch Sie sich einen Anwalt nehmen, beträgt das gesamte Prozeßrisiko € 284,74 plus die € 60 der ursprünglichen Forderung.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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