Folgen für Erbrecht und Zugewinnausgleich bei bestehender Scheinehe
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Hier meine Anfrage an alle Fachanwälte für Familienrecht:
Folgender Sachverhalt:
Mein Vater (deutscher Staatsbürger, 73 Jahre) hat 2010 per Internet eine 29 jährige Frau aus Ghana kennengelernt, die mit Liebesheuchelein sich das Geld meines Vater erschleicht.
Da der Betrügerin kein Besuchervisum erteilt wurde, ist er nach Ghana gefahren und hat die "Dame" nach Ghana-Recht geheiratet, im April 2011.
Der Antrag auf Erteilugng eines Visums auf Ehegattennachzug wurde nicht erteilt wegen des Verdachts auf Scheinehe. Die beiden haben sich nur 10 Tage vorher gesehen vor der Heirat, hatten keine gemeinsame Sprache, haben abweichende Erklärungen in den Befragungen gemacht.
Jetzt klagt die Ghana-Betrügerin vor dem Verwaltungsgericht im Rahmen der Verpflichtungsklage gegen die Bundesrepublik, die Klage ist anhängig, mündl. Verhandlung, zu der auch ich als Zeugin geladen bin, ist im August 2012.
2 Anwälte für Ausländerrcht sind der Meinung, dass auch diese Klage scheitern wird.
Das Problem ist jetzt folgendes. Ich habe erfahren, dass die Scheinehe, die ja jetzt die Klägerin wiederlegen will, auch dann weiter Fortbestand hat, wenn die Klägerin die Klage verliert und das Visum auf Ehegattennachzug nicht gewährt wird.
1. Stimmt es, dass selbst eine Scheinehe eine formal gültige Ehe ist und dass die Scheinehe durch Scheidung oder Antrag auf Aufhebung erst beseitigt werden kann? Und auch wenn eine dieser Möglichkeiten erfolgt, muss der bis dahin enstandene Zugewinn ausgeglichen werden?
2. Heisst dass dann: Auch wenn das Ehegatennnachzugsvisum nicht erteilt wird, iat die Betrügeruin dennoch nach deutschem Recht voll erbberechtigt und zugewinnausgleichsberechtigt?
3. Wird das Verwaltungsgericht, wenn es eben diese Klage auf Ehegattennachzug ablehnen würde, gleichzeitig auch die Aufhebung der Scheinehe vollziehen? Oder ist es vielmehr so, dass diese Scheinehe formal bis zum Ende der Ehe (durch Tod meines Vaters oder eben durch Scheidung / Antrag auf Aufhebung der Scheinehe) besteht und die Ghana-Betrügerin dann auch aus Ghana rechtlich ihre Ansprüche auf das Erbe und Auszahlung des Zugewinns geltend machen kann (entweder gegen meinen Vater, wenn der noch lebt oder gegen die Erbin, also mich)?
4. Ich weiss, dass der Zugewinn am Tag der Eheschliessung in Ghana leider schon anfängt zu zählen...
Ich arbeite im Betrieb meines Vaters, schmeisse als Angestellte den Laden und mein Vater hat nur das Geld aus seiner Firma, weil ich die Firma leite und diese sonst pleite wäre.
In 2011 ist nahezu allein durch meinen Einsatz ein hoher Zugewinn entstanden, wo ja dann die Gefahr besteht, dass ich diesen als Erbin auzsgleichen muss, falls ich die Erbschaft dann nicht eh ausschlage...
5. Habe ich, nachdem im August vermutlich die Klage auf Ehegattennachzug von der Klägerin verloren wird, keinerlei Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung der Scheinehe zu stellen?
Es ist mir absolut unverständlich, dass der Deutsche Staat die Klage wohl abweisen wird, andererseits die Scheinehe formal als gültig bestehen lässt, nur weil dann eben nicht der Vater Staat zahlen muss, sondern eben "nur" eine Firma, für die ich mein Leben geopfert habe, dann mal pleite geht, weil die Betrügerin den Zugewinn und das Erbe einstreichen kann?
Mit meinem Vater kann ich nicht reden, der wird auch keinen Ehevertrag machen mit einer Gütertrennung. Auch wird er kein Testament / Erbvertrag zu meinen Gunsten machen.
Durch seine Drohungen, ich solle mich hier nicht einmischen, musste ich ihn eh wegen illegalen Waffenbesitzes anzeigen udn er wurde entsprechend bestraft.
6. Angenommen, mein Vater verstirbt vor dem Termin der mündlichen Verhandlung im August: Dann gibt es auch keine Verhandlung mehr, richtig? Denn dann endet die Scheinehe mit dem Tod meines Vaters und die Betrügerin kann ihr Erbe und den Zugewinn von mir als Erbin fordern, richtig?
Kann ich dann in diesem Fall rein gar nichts machen, ausser das Erbe auszuschlagen? Wenn ich das Erbe ausschlage, muss ich dann den Zugewinn dennoch ausgleichen?
Zugewinnausgleich bestehender









