Folgen eines Schufa-Eintrags infolge Hypothekarkreditkündigung
| 02.06.2012 08:04 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Guten Tag
Ich bin seit vier Jahren geschieden. Ich stand bei der Scheidung unter massivem Druck meines Ex-Ehemannes, sodass ich diesem meine beiden gut laufenden Firmen (Maklerbüro und Immobilienfirma) entschädigungslos übertrug. Als Ausgleich wurde mir vom gemeinsamen Immobilienbesitz mit acht Häusern ein Haus davon schuldenfrei übertragen. Aufgrund der Gütertrennung wären mir rechtlich mindestens beide Firmen und die hälfte des Immobilienbesitzes zugestanden, da dieser aus Gewinnen meiner Firmen entstand.
Nun hat sich herausgestellt, dass mein Ex-Ehemann entgegen seiner "Versprechen" die Scheidungsfolgenvereinbarung von ihm resp. dem "gemeinsamen" Anwalt so formuliert wurde, dass mir das mir zugedachte Haus erst in 40 Jahren zukommt. Dies deshalb, weil noch eine Hypothek von 125'000 Euro darauf besteht. Obwohl mein Ex-Ehemann genügend finanzielle Mittel hätte, diese zu tilgen, weigert er sich, dies zu tun. Selbst die notariell vereinbarte Eigentumsübertragung ist noch nicht erfolgt.
Nun habe ich per Zufall erfahren, dass mein Ex-Ehemann "mein" Haus gegenüber der Bank auch noch als Sicherheit hergegeben hat. Dazu hat er vor knapp vier Jahren dreimal meine Unterschriften gefälscht. Würde mein Ex-Ehemann (theoretisch) in Konkurs geraten, würde ich mit leeren Händen dastehen.
Obwohl mir die Stelle, wo die Unregelmässigkeit meiner Unterschrift festgestellt wurde, dringend geraten hat, sofort die Staatsanwaltschaft einzuleiten, habe ich bislang davon abgesehen. Hingegen habe ich mit dem Anwalt meines Ex-Ehemannes, unserem "gemeinsamen" Scheidungsanwalt, Kontakt aufgenommen, um allenfalls einen Vergleich eingehen zu können.
Meine Frage ist nun, was es für meinen Mann bedeuten würde, wenn die Unterschriftenfälschung auffliegt. Welche Folgen hätte der erfolgende Schufa Eintrag für meinen Ex-Ehemann? Nach neutraler Information bei einer anderen Bank würden ihm sämtliche Kredite gekündigt. Ist dem so? Was heisst dies für seine Tätigkeit als Versicherungsmakler, Kreditvermittler und Immobilienfachmann?
Ihre Antwort hilft mir, meine Verhandlungsposition zu stärken, falls ein Vergleich zustande kommt. Falls nicht, werde ich ohnehin innerhalb der noch vorhandenen Verjährungsfrist die notarielle Vereinbarung der Scheidungsfolgen anfechten. Der damals vorgelegene und bis heute anhaltende Druck kann ich problemlois nachweisen (Morddrohungen, wenn ich die Scheidung nicht mitmache, so wie er es will sowie Nachstellungen bis heute, was ich alles beweisen kann).
Besten Dank für Ihre Antwort!









