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Folgen eines Schufa-Eintrags infolge Hypothekarkreditkündigung


| 02.06.2012 08:04 |
Preis: 55,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

Guten Tag

Ich bin seit vier Jahren geschieden. Ich stand bei der Scheidung unter massivem Druck meines Ex-Ehemannes, sodass ich diesem meine beiden gut laufenden Firmen (Maklerbüro und Immobilienfirma) entschädigungslos übertrug. Als Ausgleich wurde mir vom gemeinsamen Immobilienbesitz mit acht Häusern ein Haus davon schuldenfrei übertragen. Aufgrund der Gütertrennung wären mir rechtlich mindestens beide Firmen und die hälfte des Immobilienbesitzes zugestanden, da dieser aus Gewinnen meiner Firmen entstand.

Nun hat sich herausgestellt, dass mein Ex-Ehemann entgegen seiner "Versprechen" die Scheidungsfolgenvereinbarung von ihm resp. dem "gemeinsamen" Anwalt so formuliert wurde, dass mir das mir zugedachte Haus erst in 40 Jahren zukommt. Dies deshalb, weil noch eine Hypothek von 125'000 Euro darauf besteht. Obwohl mein Ex-Ehemann genügend finanzielle Mittel hätte, diese zu tilgen, weigert er sich, dies zu tun. Selbst die notariell vereinbarte Eigentumsübertragung ist noch nicht erfolgt.

Nun habe ich per Zufall erfahren, dass mein Ex-Ehemann "mein" Haus gegenüber der Bank auch noch als Sicherheit hergegeben hat. Dazu hat er vor knapp vier Jahren dreimal meine Unterschriften gefälscht. Würde mein Ex-Ehemann (theoretisch) in Konkurs geraten, würde ich mit leeren Händen dastehen.

Obwohl mir die Stelle, wo die Unregelmässigkeit meiner Unterschrift festgestellt wurde, dringend geraten hat, sofort die Staatsanwaltschaft einzuleiten, habe ich bislang davon abgesehen. Hingegen habe ich mit dem Anwalt meines Ex-Ehemannes, unserem "gemeinsamen" Scheidungsanwalt, Kontakt aufgenommen, um allenfalls einen Vergleich eingehen zu können.

Meine Frage ist nun, was es für meinen Mann bedeuten würde, wenn die Unterschriftenfälschung auffliegt. Welche Folgen hätte der erfolgende Schufa Eintrag für meinen Ex-Ehemann? Nach neutraler Information bei einer anderen Bank würden ihm sämtliche Kredite gekündigt. Ist dem so? Was heisst dies für seine Tätigkeit als Versicherungsmakler, Kreditvermittler und Immobilienfachmann?

Ihre Antwort hilft mir, meine Verhandlungsposition zu stärken, falls ein Vergleich zustande kommt. Falls nicht, werde ich ohnehin innerhalb der noch vorhandenen Verjährungsfrist die notarielle Vereinbarung der Scheidungsfolgen anfechten. Der damals vorgelegene und bis heute anhaltende Druck kann ich problemlois nachweisen (Morddrohungen, wenn ich die Scheidung nicht mitmache, so wie er es will sowie Nachstellungen bis heute, was ich alles beweisen kann).

Besten Dank für Ihre Antwort!
02.06.2012 | 08:59

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

wenn die Unterschriftenfälschung bekannt wird, hätte das für den Ex-Ehemann fatale Folgen:

Kommt es dann zu einem Schufa-Eintrag, könnten ihm sämtliche Kredite gekündigt werden.

Dieses ist im Regelfall eigentlich immer die Folge, wobei es allerdings nicht gesetzlich zwingend ist. Aber keine Gläubigerbank wird auf eine Kündigungsmöglichkeit bei einer Unterschriftsfälschung verzichten.

Noch gravierender wäre die Unterschriftenfälschung aber für seine Tätigkeit als Versicherungsmakler, Kreditvermittler und Immobilienfachmann:

Nach § 35 GewO wird eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlassigkeit ausgesprochen werden. Es wird nämlich allgemein angenommen, dass ein Gewerbetreibender unzuverlässig im Sinne des § 35 GewO ist, wenn er nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß ausüben wird.

Und bei Unterschriftenfälschungen in einem solchen Umfang wird genau diese Gefahr zu bejahen sein.

Ihre Verhandlungsposition ist daher sicherlich nicht schlecht.


Aber ich muss eindringlich auf folgendes hinweisen:

Wenn Sie z.B. bei den Verhandlungen mit der Stellung einer Strafanzeige drohen, kann das ein Straftatbestand nach § 240 StGB darstellen. Daher sollten Sie ganz vorsichtig taktieren.


Zusätzlich kann man Ihnen nur noch raten, unbedingt einen eigenen Anwalt einzuschalten.

"Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt" kann und darf es so gar nicht geben, da der Anwalt immer die Interessen seiner Partei zu vertreten hat, was dann, wenn widersprechende Positionen der Scheidungsmandanten bestehen, gar nicht gewährleistet sein kann.

Daher sollten Sie einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, der dann auch wirklich nur Ihre Interessen vertritt. Nach Ihrer Schilderung dürfte insoweit Handlungsbedarf bestehen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Bewertung des Fragestellers 2012-06-05 | 07:23


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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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