Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 56 weitere Antworten zum Thema Steuererklärung.
Guten Tag,
ich habe wegen finanziellen Problemen für 2 Jahre keine Steuererklärung abgegeben. Daraufhin wurde ich geschätzt. Die Forderung von FA durch die Schätzung habe ich beglichen.
Welche Folgen könnten im schlimmsten Fall auf mich zukommen?
Wie lange kann ich eine Steuerklärung im Nachhinein abgegebn?
Ich bin willig meine Steuern zu bezahlen kann es aber nicht.
Antwort geschrieben am 12.10.2010 12:23:59 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 209
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ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworten:
Die Schätzung des FA führt nicht zum Wegfall Ihrer Verpflichtung eine Steuererklärung zu fertigen. Dies bedeutet, dass das FA zum einen weiterhin schätzen kann, auch über die bisherigen Beträge hinaus, dass Zinsen entstehen und Säumniszuschläge hinzukommen.
Insofern ist nur dringend zu raten die Erklärungen abzugeben und einen Antrag auf Stundung zu prüfen und möglicherweise zu stellen, oftmals werden auch Ratenzahlungen akzeptiert wenn diese in hinreichender Höhe angeboten werden.
Üblicherweise ergehen Schätzungsbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und vorläufig, dann greift die über den Daumen 7 jährige Festsetzungsfrist, hiernach ist eine Änderung der Bescheide gleich in welche Richtung ausgeschlossen.
Allerdings laufen Sie bereits jetzt Gefahr auch strafrechtlich Probleme zu bekommen, so stellt auch das nur zeitweise Vorenthalten von Steuerbeträgen eine Steuerhinterziehung dar, weshalb ich zu dem oben angegebenen Vorgehen nur raten kann.
Gerne können Sie sich für eine weitere Beauftragung an mich wenden unter Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de. Ich werde Ihnen dann eine unverbindliche Kostenschätzung zu kommen lassen.
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
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Tel. 0761/2967880
Fax 0761/29678810
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