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Frage geschrieben am 26.06.2011 22:25:21

Förderschulbesuch: Zuweisung und Zumutbarkeit Rheinland-Pfalz/Baden

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 655
Bei meinem Sohn (jetzt 12, Ende 6. Klasse) wurde letztes Jahr auf Betreiben der Schule nach mehreren "Schulhofkämpfen" ein Gutachten erstellt, das den Besuch einer Förderschule sozial-emotionale Entwicklung empfiehlt. Er sollte auf Gymnasial- oder Realschulniveau unterrichtet werden. Ich konnte Schulamt und Jugendamt überreden, noch ein Regelschuljahr auf der IGS mit Erziehungsbeistandschaft zu versuchen. Obwohl sich sein Verhalten gebessert hat, reicht das der Schule nicht, und das Schulamt besteht auf einem Besuch einer Förderschule, ohne dass aber offizielle Verweise oder Schulauschlussverfahren eingeleitet wurden. Schließlich gibt es ja das Gutachten. Das Problem ist, dass die einzige Förderschule im Gebiet nur auf Haupt- und Lernfördernivaeu unterrichtet, und außerdem der Schulweg hin und zurück ca. 3 h mit öffentlichen Verkehrsmitteln dauert (6 Uhr 20 bis 7 Uhr 50, und 17 Uhr bis 18 Uhr 20). Argumentiert wurde,andere hätten auch weite Schulwege, und er könne ja nach der 9. Klasse auf einer anderen (Regel-)schule weitermachen, wenn er wirklich so schlau wäre. Ist das wirklich rechtens?
Wenn ein Kind als zu aggressiv gilt, um einen Vormittag unter pädagogischer Aufsicht in einer Normalklasse zu verbringen, soll gleichzeitig harmlos sein, dass er 3 Stunden unbeaufsichtigt mit Bus, Bahn und Straßenbahn unterwegs ist? Ein Fahrdienst wird natürlich auch nicht bezahlt, da eine öffentliche Anbindung gegeben ist. Jetzt hätte ich eine staatlich anerkannte private Förderschule mit besserer Verkehrsanbindung gefunden, die ihn entsprechend seinen Fähigkeiten unterrichten könnte, aber in Baden liegt, was aber für ihn trotzdem näher ist. Diese Schule kostet kein Schulgeld, es muss aber ein Tagesgruppenplatz vom Jugendamt belegt werden. Die Sätze entsprechen denen anderer Einrichtungen. Kann das Jugenamt/Schulamt trotz der Einschränkungen Unterrichtsniveau und Schulweglänge auf der RLP-Schule als einziger Alternative bestehen? Oder haben wir ein Recht oder eine Möglichkeit, die geeignetere Beschulung in der Nähe, aber in Baden, zu verlangen? Was kann ich tun, wenn das Jugendamt auf der Schule in Landau bestehen bleibt?


Antwort geschrieben am 26.06.2011 23:10:35
Sehr geehrter Fragestellerin,

grundsätzlich können Sie gegen ein Gutachten nur durch ein weiteres Gutachten vorgehen. Dann müsste das Gericht unter Umständen eine weiteres Obergutachten bestellen. Es handelt sich auch um keine Rechts-, sondern eine Tatfrage. Sie müssten einen Sachverständigen beauftragen, der dann die Schulfähigkeit Ihres Sohnes begutachten würde. Dann könnten Sie gegen die Schule oder das Jugendamt vorgehen. Sonst ginge das nicht.

Wenn Ihr Sohn durch die Schulaufsichtsbehörde einer Förderschule zugewiesen ist, hat er keinen Anspruch auf Besuch einer anderen Schule.

Die Dauer des Schulweges zu der Förderschule von etwas unter 3 Stunden unter der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist aber nicht zumutbar. Für regelmäßige Schule ist eine Dauer für die Hin- und Rückfahrt bis zu drei Stunden zumutbar, aber für eine Förderschule nur bis zu 1 Stunde. Sie haben dann Anspruch auf Nutzung Ihres Privatwagens. Die Schule bzw. das Land hat das zu zahlen.

Wenn ein spezieller Fahrdienst der Schule existiert, können Sie versuchen, diesen in Anspruch zu nehmen.

Sollte die Schule dies nicht akzeptieren, sollten Sie einen Anwalt mit der Geltendmachung des Anspruchs beauftragen.



Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 26.06.2011 23:18:14

Sie könnte natürlich gegen die Zuweisung Ihres Sohnes auch ohne ein Gutachten vorgehen. Das verspricht aber nicht viel Aussicht auf Erfolg.

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