Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Flugverspätung.
Fakten:
Pauschalreise 24.06-09.07.2010 Dom.Republik mit Neckermann/Condor (ca. 7519 km)
1 Auftraggeber, 8 Teilnehmer (inkl. 4 Kinder) ca. 11.000 €
Gemäß flightstats.com folgender Zeitverzug für Flug DE4232 (Hinflug):
Abflug 3h 45min später, Ankunft 3h 24min später
Frage:
Besteht ein Anspruch aufgrund der Flugverspätung? Wenn ja, an wen muss man sich wenden (Veranstalter/Flugunternehmen), wie hoch sollte die Forderung je Teinehmer sein?
Gibt es Mustervorlagen für ein Forderungsschreiben?
Antwort geschrieben am 13.07.2010 15:02:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
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Die Flugverspätung ist grundsätzlich ein Reisemangel, der zur Reisepreisminderung berechtigt. Laut Frankfurter Tabelle kommt eine Minderung jedoch in der Regel erst ab einer Verspätung von vier Stunden in Betracht.
Sie haben möglicherweise aber einen Anspruch gegen das ausführende Flugunternehmen, sofern die Voraussetzung der EG-Fluggastrechteverordnung erfüllt sind. Der Europäische Gerichtshof gibt Fluggästen bei mindestens dreistündiger Verspätung ein Recht auf Entschädigung (sog. Ausgleichszahlung). Angesichts der Flugstrecke wäre hier der Höchstbetrag von 600 EUR pro Ticket anzuwenden.
Die Ausgleichszahlung ist direkt bei der Fluggesellschaft zu fordern, die Sie befördert hat. Da hier eine erhebliche Summe zusammenkommt, wird von einer freiwilligen Zahlung allerdings kaum auszugehen sein. Sie sollten daher die Forderung über einen Anwalt geltend machen, der notfalls auch Klage erheben kann. Am besten wenden Sie sich für eine genauere Prüfung der Rechtslage an einen Anwalt in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
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