Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 13.07.2010 14:33:12

Flugverspätung Pauschalreise

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3854
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Flugverspätung.
Fakten:
Pauschalreise 24.06-09.07.2010 Dom.Republik mit Neckermann/Condor (ca. 7519 km)
1 Auftraggeber, 8 Teilnehmer (inkl. 4 Kinder) ca. 11.000 €

Gemäß flightstats.com folgender Zeitverzug für Flug DE4232 (Hinflug):
Abflug 3h 45min später, Ankunft 3h 24min später

Frage:
Besteht ein Anspruch aufgrund der Flugverspätung? Wenn ja, an wen muss man sich wenden (Veranstalter/Flugunternehmen), wie hoch sollte die Forderung je Teinehmer sein?
Gibt es Mustervorlagen für ein Forderungsschreiben?


Antwort geschrieben am 13.07.2010 15:02:01
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Die Flugverspätung ist grundsätzlich ein Reisemangel, der zur Reisepreisminderung berechtigt. Laut Frankfurter Tabelle kommt eine Minderung jedoch in der Regel erst ab einer Verspätung von vier Stunden in Betracht.

Sie haben möglicherweise aber einen Anspruch gegen das ausführende Flugunternehmen, sofern die Voraussetzung der EG-Fluggastrechteverordnung erfüllt sind. Der Europäische Gerichtshof gibt Fluggästen bei mindestens dreistündiger Verspätung ein Recht auf Entschädigung (sog. Ausgleichszahlung). Angesichts der Flugstrecke wäre hier der Höchstbetrag von 600 EUR pro Ticket anzuwenden.

Die Ausgleichszahlung ist direkt bei der Fluggesellschaft zu fordern, die Sie befördert hat. Da hier eine erhebliche Summe zusammenkommt, wird von einer freiwilligen Zahlung allerdings kaum auszugehen sein. Sie sollten daher die Forderung über einen Anwalt geltend machen, der notfalls auch Klage erheben kann. Am besten wenden Sie sich für eine genauere Prüfung der Rechtslage an einen Anwalt in Ihrer Nähe.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Flugverspätung Pauschalreise | Gesamtbewertung: 3.4/5 | Datum: 2010-07-15
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Reiserecht letzten Monat:

3
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97875
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Flugverspätung   Pauschalreise