Fluggastrechte bei Streichung meines Langstreckenfluges
Preis: ***,00 € |
Reiserecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Anna Göbel
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
um mein Anliegen bezueglich meiner Fluggastrechte fuer meinen Flug von Zurich nach NewYork so klar wie moeglich darzustellen, schreibe ich die Details stichwortartig.
Ich habe bereits mit Swiss Kontakt aufgenommen, aber mir wurde eine, meines Erachtens viel zu tiefe Entschädigung angeboten.
Urspruenglich geplanter Hinflug:
Hinflug: 6. Januar 2011 - LX 14 von Zürich nach JFK wurde gecancelled.
Bei der Ankunkft am Flughafen wurde mir mitgeteilt dass der Flug gecancelled wurde.
Anstatt der Direktverbindung ZRH-JFK, wurde mir ein Flug mit Lufthansa ueber Frankfurt und einer Ankunft in Newark(EWR) anstatt JFK angeboten:
Lx1193 zrh nach fra
Lx484 FRA nach ewr
Mit dem urspruenglich geplantem, direkten Hinflug welcher um 1605 in JFK angekommen wäre, landete ich stattdessen mit Verspätung und Umsteigen um 2021 in Newark und dazu noch auf der komplett anderen Seite von NewYork.
Das verursachte, dass ich einen sehr wichtigen Termin um 1830 nicht wahrnehmen konnte was mir nun viele Probleme bereitet..
Urspruenglich geplanter Rueckflug:
Rueckflug: 9. Januar 2011 - LX 17 von JFK nach ZRH
Als ich am 9. Januar 2011 in JFK ankam, wurde mir am Schalter mitgeteilt mein Name sei nicht auf der Liste und ich haette keine Buchung mehr; diese wurde wahrscheinlich durch einen Fehler von Swiss bei der Umbuchung meines Hinflugs verursacht.
Die EconomyKlasse sei komplett ausgebucht gewesen und damit ich nicht noch einen Termin verpasse wurde mir nach groesserem Verhandeln ein Upgrade in die Business fuer 500USD verkauft damit ich wenigstens im Flieger mitkommen kann.
Ich habe gleich nach dem Flug mit der Swiss im Januar Kontakt aufgenommen und es hatte trotz mehrmaliger Ermahnung erst im Juni mit mir Kontakt aufgenommen.
Mir wurde als Entschaedigung die 500 USD fuer den Rueckflug sowie 200 CHF als Gutschein angeboten.
Nach meiner Recherche der EG261/2004, welche auch fuer den Abflug in der Schweiz gilt, dachte ich, mir stuende eine Entschaedigung durch die Streichung und die Umbuchung des Hinflugs in Verbindung mit der um 4 Stunden verspäteten Ankunft 600 Euro zu.
Daher würde ich dies gerne von Ihnen als Profi beurteilen lassen.
Besten Dank !









