Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 02.11.2010 21:58:36

Fluggastentschädigung

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1662
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte(r) Anwalt/Anwältin,

ich bitte höflich um eine Beratung in folgender Reiseangelegenheit.

Am 13.10.2010 hatten wir für 4 Personen einen Flug von Köln nach Korsika gebucht. Die Abflugzeit war um 5:15 Uhr. Um 4:15 waren wir im Terminal, erhielten über den aufgestellten Bordkartencomputer unsere 4 Bordkarten und reihten uns in die Schlange vor dem Gepäckschalter ein, um unsere Koffer aufzugeben. Die Schlange war sehr lang. Zunächst erfolgte die Gepäckabfertigung an 2 Schaltern, nach kurzer Zeit wurde ein Schalter aus unbekannten Gründen geschlossen. Wegen der fortgeschrittenen Zeit drängten wir uns vor, checkten unser Gepäck dann gegen 5:00 Uhr glücklich ein und begaben uns zur Sicherheitskontrolle. Am Gate wurde uns dann mitgeteilt, dass wir nicht mehr mitgenommen würden. Man buchte uns kostenfrei auf einen Flug 3 Tage später um.

Fragen:

(1) Haben wor nach den geltenden Bestimmungen Anspruch auf eine Entschädigung? Immerhin ergab sich das Problem dadurch, dass das Einchecken des Gepäcks desolat organisiert war, zumal trotz großen Andrangs dann noch einer von zwei Schaltern geschlossen wurde. Es sei bemerkt, dass wir im Besitz der Bordkarten waren und unser Gepäck auch eingecheckt wurde.

(2) Wo kann ein evtl. bestehender Entschädigungsanspruch vorgebracht werden?

Danke für Ihre Hilfe.


Antwort geschrieben am 02.11.2010 23:04:06
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

In Ihrem Fall kommt ein Anspruch auf eine sog. Ausgleichszahlung nach der EG-Fluggastrechteverordnung in Betracht (VO [EG] Nr. 261/2004, abgekürzt EuFlugVO).

Ansprüche setzen zunächst voraus, dass Fluggäste sich zur vorher (schriftlich) angegebenen Zeit bei der Abfertigung einfinden bzw. ohne eine solche Angabe mindestens 45 Minuten vor der Abflugzeit. Da Sie eine Stunde vor Abflug am Schalter eintrafen, nehme ich an, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Wegen der Nichtbeförderung haben Sie daher einen Anspruch auf eine Geldzahlung nach Art. 4 Abs. 3 EuFlugVO: Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Art. 7.

Demnach erhalten Sie im Fall einer Flugstrecke von weniger als 1.500 km eine Zahlung von 250 EUR pro Ticket (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a EuFlugVO).

Der Anspruch muss direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend gemacht werden (also insb. nicht beim Reiseveranstalter, Reisebüro oder der Stelle, über die Sie die Tickets bezogen haben).

Zunächst sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Wenn keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, müssten Sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben, um die Erfolgsaussichten einer Klage genauer prüfen zu lassen. Alternativ dazu gibt es die »Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr« (SÖP), die Ihnen beim außergerichtlichen Einigungsversuch behilflich sein kann.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Fluggastentschädigung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-11-03
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Vielen Dank für Ihre Hilfe!



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Reiserecht letzten Monat:

3
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Fluggastentschädigung