Flucht vor Polizei
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
abends aus meinem Garten kommend wurden ich und 3 weitere Insassen durch eine hinter mir fahrende Polizeistreife aufgefordert rechts anzuhalten, jetzt brach im Fzg. die Panik aus, jeder schrie etwas anderes, fahr weiter du hast getrunken, nein halt an, fahr dort rein usw. ohne weiter darüber nachzudenken bzw. mir meinen eigentlichen abendlichen Alkohohlverzehr noch einmal gedanklich vor Augen zu führen um abzuschätzen zu können, fuhr ich also weiter bis es nach ca. 800-1000 Meter durch eine Sackgasse bedingt nicht mehr weiterging, alle vier Insassen versuchten wir zu Fuß zu entfliehen, wurden jedoch gestellt, alle vier schwiegen darüber den Fahrer bekannt zu geben, ich wurde von den 2 Polizeibeamten jedoch als Fahrer „bestimmt" (anhand meiner Brille) - nur bei mir wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher nur 0,31 % ergab (hätte man vorher wissen können, da ich ja wirklich nur 2 Bier hatte).
Es entstand kein Schaden! Ich wurde zum Blutalkoholtest mit auf die Wache genommen, das Ergebnis steht aus und ich werde in ca. 2-3 Wochen vorgeladen.
Was raten sie mir zu diesem Termin:
-bei diesem Alkoholwert und ohne Entstehung von Schaden mich als Fahrer dazu zu bekennen (habe keine Vorstrafen) weil vielleicht folgende Aussage zutrifft:
(Wenn bei der Flucht vor der Verkehrskontrolle kein anderer gefährdet oder geschädigt wurde, läge allein in der Missachtung des Haltegebots eine Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 36 V StVO) vor. Bußgeld 50 € und 3 Punkte.)
-oder bei 4 Insassen gegen 2 Polizisten (oder haben diese immer recht) stur zu bleiben und den Fahrer nicht preisgeben bzw. einen 5. ins Spiel bringen (welchem die Flucht anscheinend gelungen ist)
-was habe ich für ein Strafmaß zu erwarten?
Für ihre Rückinfo bedanke ich mich ….
Mit freundlichen Grüßen
M.E.









