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Ich laufe in die "Falle"
Ich kündige rechtzeitig über die Kontaktdaten die ich finden kann.
Trotzdem wird ein Lastschriftverfahren eingeleitet.
Da ich keinen Geld auf mein konto hatte ist der Lastschrift nicht eingezogen.
Jetzt nach 4 Monate ist eine neue Lastschrift abgebucht worden.
ungefehr 2 wochen nach der eigentliche 2te Bezahltermin,
unter vermeldung von etwas das aussieht wie ein Inkasso-nummer.
Was bedeutet das?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 8.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 08.03.2010 11:34:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Offenbar versucht der Vertragspartner die erste Rate erneut von Ihrem Konto einzuziehen. Einmal unterstellt, sie haben sich tatsächtlich wirksam und kostenpflichtig dort angemeldet, ist das in Ordnung, da die erste Abbuchung ja fehlgeschlagen war.
Sie sollten aber nun, die Kündigung eines etwa geschlossenen Vertrageverhältnisses erklären. Ausserdem sollten Sie vorsorglich einen Widerruf einer etwa auf ein Vertragsverhältnis gerichteten Willenserklärung erklären und weiter vorsorglich einen geschossenen Vertrag anfechten.
( Im Falle einer gesonderten Beauftragung wäre ich ihnen gern dabei behilflich.)
Weiter sollten Sie in dem selben Schreiben eine etwa erteilte Einzugsermächtigung widerrufen, damit keine weiteren Lastschriften von ihrem Konto mehr erfolgen.
Die "Inkasso- Nr. " könnte darauf hindeuten, dass die Sache bereits an ein Inkassounternehmen abgegen worden ist. Bei einem seriösen Inkasssounternehmen hätten Sie aber Post bekommen mit einer Darstellung der offenen Forderung und einer Zahlungsfrist, nicht aber eine bloße Kontoabbuchung ohne weiteren Kommentar.
Ich hoffe, ihnen zunächst einen Überblick über die nächsten Schritte verschafft zu haben.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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