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Fitnessstudio zieht Abbuchungstermine ohne Info vor, fristlose Kündigung möglich?


21.09.2009 20:54 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 2 Stunden

Es besteht ein Vertrag mit einem Fitnessstudio seit 01.04.09. Die Abbuchungen der monatlichen Beiträge erfolgten bisher 3,5 bis 4 Wochen vor Beginn des betreffenden Monats. Ohne mich als Mitglied zu informieren, wurden die Abbuchungstermine jetzt um weitere 3 Wochen vorverlegt, so dass zum 1. September der Beitrag von Mitte Oktober bis Mitte November erhoben wurde. Muss ich das hinnehmen?

Der Vertrag besagt: Sofern Ratenzahlungen vereinbart sind, ist das wöchentliche Entgelt immer für MINDESTENS 4 Wochen im Voraus zur Zahlung fällig.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 106 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung möglich? Fristlose Fitnessstudio
21.09.2009 | 21:46

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Entscheidend für den Zeitpunkt der Abbuchung sind die vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und dem Fitnessclub über die Fälligkeit der monatlichen Gebühren getroffen wurden.

Wenn der Vertrag keine weitergehende Regelung enthält, als dass die Gebühren mindestesn 4 Wochen im Voraus zu zahlen sind, so darf Ihr Vertragspartner nach billigem Ermessen den Einzugstermin bestimmen - was aber nicht dazu führen darf, dass Sie jetzt bereits 6 bis 7 Wochen vor Erbringung der Gegenleistung Ihren Beitrag zahlen müssen. Sie können dem also widersprechen und, falls der Anbieter nichts daran ändert, die Einzugsermächtigung oder den Lastschrifteinzug widerrufen und die Zahlungen dann per Dauerauftrag selbst anweisen - natürlich zum vereinbarten Termin.

Vorsorglich empfehle ich Ihnen jedoch, Ihren Vertrag einem Anwalt vorzulegen um abzuklären, ob sich aus dem Gesamtzusammenhang nicht möglicherweise etwas konkreteres zu dem Zahlungstermin ergibt.

Gerne stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung.

Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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